VW soll sich mit US-Behörden geeinigt haben

Schadenersatz für VW-Besitzer

Im Mammut-Rechtsstreit um manipulierte Abgaswerte muss Volkswagen dem zuständigen US-Richter bis heute Nachmittag eine Lösung präsentieren. Angeblich aber hat sich der deutsche Autohersteller bereits mit den US-Behörden geeinigt. Jeder Besitzer eines betroffenen VW-Modells soll Schadenersatz erhalten.

San Francisco/Berlin

21.04.2016, 23:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Zentrales Objekt im Diesel-Skandal von VW: Volkswagen-Dieselmotor vom Typ VW 2,0 TDI. Foto: Patrick Pleul

Zentrales Objekt im Diesel-Skandal von VW: Volkswagen-Dieselmotor vom Typ VW 2,0 TDI. Foto: Patrick Pleul

Die Zeit läuft ab: Volkswagen muss bis zu einer Gerichtsanhörung um 17 Uhr (MESZ) eine Lösung im Abgas-Skandal finden.

Der für Hunderte Zivilklagen wegen Verstößen gegen US-Gesetze zuständige Richter Charles Breyer hat dem Autohersteller und der US-Umweltbehörde EPA ein Ultimatum gesetzt.

Breyer fordert einen «detaillierten» Plan zur Reparatur der rund 580 000 Dieselwagen, die in den USA von der Affäre um manipulierte Emissionswerte betroffen sind. Nach einem Zeitungsbericht hat VW bereits eine grundsätzliche Einigung auf einen Vergleich mit US-Vertretern erzielt.

5000 Dollar Entschädigung

Jeder US-Halter eines VW-Modells, das mit der «defeat device» genannten Betrugs-Software ausgestattet sei, solle 5000 US-Dollar (gut 4400 Euro) Entschädigung erhalten, berichtete die «Welt» (Donnerstag) unter Berufung auf Verhandlungskreise. Davon unabhängig müsse VW die Kosten für die Umrüstung des jeweiligen Autos tragen.

Ein Sprecher des Autobauers wollte den Bericht nicht kommentieren. Fest steht, dass VW hohe Kosten für Rückkäufe und mögliche andere Auflagen der US-Regulierer drohen. VW will die Rückstellungen für die Bewältigung des Skandals Insidern zufolge deutlich erhöhen. Bislang wurden dafür 6,7 Milliarden Euro beiseite gelegt.

Ein detaillierter Plan zur Umrüstung der von der Diesel-Affäre betroffenen Autos soll nach dem Zeitungsbericht zunächst nicht vorgelegt werden. Auch die Strafen und Wiedergutmachungsmaßnahmen seien nicht in allen Einzelheiten geregelt.

Prozess soll vermieden werden

«Es handelt sich vielmehr um eine Art Eckpunktepapier, in dem die große Linie für die kommenden Monate festgelegt ist und an dem weitergearbeitet wird», zitiert die «Welt» einen Prozessbeteiligten. Die Einigung könne dem zuständigen Richter Breyer jedoch pünktlich vorgelegt werden. Damit solle vermieden werden, dass er wie angedroht im Sommer einen Prozess eröffnet.

Nun sind alle Augen auf Breyer gerichtet - der Richter hatte VW und der EPA im März eine vierwöchige Fristverlängerung gewährt, aber klargemacht, dass er keine weiteren Verzögerungen duldet. Breyer könnte unter Strafandrohung anordnen, die mit illegaler Abgas-Technik ausgerüsteten Autos aus dem Verkehr zu ziehen, wenn ihn die Vorschläge nicht überzeugen.

WSJ-Bericht