Verletzung beim Grillen: Nachbarin freigesprochen
Streit um Grillen
Immer wieder gibt es zwischen Nachbarn Streit ums Grillen. In einem Fall aus Düsseldorf verletzte sich ein Mann durch eine heiße Fett-Dampf-Wolke. Eine Ladung Wasser hatte sich auf seinen Gasgrill ergossen. Das Wasser kam vom Balkon seiner Nachbarin. Sie wurde freigesprochen. Eine Bekannte lieferte ihr ein Alibi.

Ein junger Mann wendet am 23.08.2016 bei angenehm warmen Temperaturen in einem Garten in Fellbach (Baden-Württemberg) ein Stück Putenfleisch auf einem Grill. Auch in den nächsten Tagen wird es in Baden-Württemberg viel Sonnenschein und somit bestes Grillwetter geben. Foto: Christoph Schmidt/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
Eine Düsseldorferin ist vom Vorwurf freigesprochen worden, ihren Nachbarn an dessen Grill verbrüht zu haben. Laut Anklage hatte sie Wasser auf den Gasgrill der unter ihr wohnenden Familie gegossen. Die 52-Jährige konnte aber eine Bekannte als Alibi-Zeugin präsentieren: Sie sei zur Tatzeit mit ihr auf dem Golfplatz gewesen, gab diese zu Protokoll.
Wasserschwall vom Balkon: Wer war der Täter?
Zwar hatte die Amtsrichterin am Donnerstag keinen Zweifel, dass das Wasser nur vom Balkon der allein lebenden Angeklagten auf den Grill gekippt worden sein kann. Dennoch blieben Zweifel an der Täterschaft der Frau. Ob sich jemand anderes in ihrer Wohnung befand, blieb offen. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Er habe Verletzungen an Armen, Beinen und Füßen erlitten, sagte der 55-jährige Nachbar als Zeuge aus. Kurz zuvor habe seine damals sechsjährige Tochter am Grill gestanden. Diese hätte die explosionsartig verpuffende Fett-Dampf-Wolke sogar ins Gesicht bekommen. Der Wasserschwall sei genau in dem Moment herabgestürzt, als er die Grillhaube geöffnet habe. Er sei zwei Tage krank geschrieben gewesen. Seine Tochter habe geweint und heute noch Angst.
Angeklagte beschwerte sich über grillende Nachbarn
Dem Vorfall sei ein Nachbarschaftsstreit ums Grillen vorangegangen. Die im Dachgeschoss lebende Frau habe sich mehrfach bei der Eigentümergemeinschaft über das Grillen beschwert. Allerdings hatte niemand den Täter oder die Täterin bei der Tat gesehen: Er habe nur eine Hand wahrgenommen, berichtete der Mann vom Grill.Als man nachher an die Wohnungstür der Frau getrommelt habe, habe niemand geöffnet. Das Wasser könne aber nur von ihrem Balkon stammen, es wohne sonst niemand über ihm, versicherte der 55-Jährige.
Das Grillen sorgt in Deutschland immer wieder für Streit. Bei Köln endete ein solcher Streit 2013 sogar mit einem Mord, als ein Kontrahent den anderen erstach. In Frankfurt musste eine 41 Jahre alte Frau 1500 Euro Schmerzensgeld an einen 17-Jährigen zahlen, dem sie die Beine verbrannt hatte, als sie Spiritus auf die glühende Kohle schüttete.
von dpa
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