Im Vergewaltigungs-Prozess gegen einen ehemaligen Lehrer einer Herner Schwimmschule ist am Bochumer Landgericht bekanntgeworden, dass das mutmaßliche Opfer, eine Kollegin, offenbar aus Verantwortungsgefühl gegenüber anwesenden Kindern und Eltern zunächst geschwiegen hat. „Eine Freundin hat die Frau dann aber ermutigt, Anzeige zu erstatten“, berichtete ein Polizeibeamter.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Schwimmlehrer die Kollegin an ihrem ersten Probe-Arbeitstag im Juni 2021 in der Schwimmschule in Baukau gleich zweimal massiv sexuell bedrängt und missbraucht hat. Erst in einem Durchgangsraum. Später im Schwimmbecken, als die Schwimmlehrerin laut Anklage gerade ein Kind über Wasser hielt und keine Hand frei hatte.
Der am Donnerstag, 25. Mai, als Zeuge befragte Beamte des Spezialkommissariats für Sexualdelikte war im Nachgang damit beauftragt, die Schwimmlehrerin als Zeugin zu vernehmen. Der Fragenkatalog stammte zum Teil von Staatsanwaltschaft.
Zur Tagesordnung übergegangen
Auf die Frage, warum sie nach dem ersten behaupteten Übergriff nicht sofort Alarm geschlagen, sondern mehr oder weniger „zur Tagesordnung übergegangen“ sei, hatte die Schwimmlehrerin erklärt, dass sie die Situation vor anwesenden Eltern und Kindern nicht habe eskalieren lassen wollen. „Für die Strafanzeige war maßgebend, was danach unter Wasser passiert ist“, hatte die alleinerziehende Mutter bei der polizeilichen Zeugenvernehmung zu Protokoll gegeben.
Urteil frühestens im Juli
Der Schwimmlehrer hat die Vorwürfe gleich zu Prozessbeginn vor der 4. Strafkammer über seine Verteidigerin bestritten. Der Duisburger ist nicht mehr in der Herner Schwimmschule tätig.
Die Anklage lautet auf zweifache Vergewaltigung und Körperverletzung. Urteil: voraussichtlich frühestens am 6. Juli.
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