Unwetter-Katastrophe: Welche Versicherung deckt jetzt welche Schäden ab?

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Unwetter-Katastrophe: Welche Versicherung deckt jetzt welche Schäden ab?

rnHeftige Unwetter

Starkregen, Überschwemmungen, vollgelaufene Keller, weggeschwemmte Einfahrten. Das Unwetter hat extrem gewütet. Viele denken: Egal, die Versicherung zahlt – oft ein verhängnisvoller Irrtum.

NRW

, 15.07.2021, 09:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Das Unwetter-Monster namens Bernd hat Häuser zum Einsturz gebracht, Keller verwüstet, Einfahren zerstört, ganze Wohnungen in Schwimmbecken verwandelt. Der Schaden, den es angerichtet hat, ist noch nicht im Ansatz absehbar. Es werden am Ende viele Millionen Euro sein. Für so manchen Privatmann könnte Bernd zum finanziellen Desaster werden, denn: In vielen Fällen sind die Unwetter-Schäden nicht versichert.

Vor einigen Jahren hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bei einer Umfrage festgestellt, dass die meisten Deutschen glauben, dass sie gegen solche Schäden versichert sind. Doch das ist ein gewaltiger Irrtum. Die ganz normale Gebäudeversicherung, die in Deutschland grundsätzlich verpflichtend ist, kommt für solche Unwetter-Schäden ebensowenig auf wie eine gewöhnliche Hausratversicherung. Dazu braucht man nämlich eine sogenannte Elementarschutzversicherung. Daher hier ein Überblick: Wofür haftet welche Versicherung?

1. Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung muss jeder Hauseigentümer abschließen. Sie deckt die Schäden am Gebäude selbst ab, die durch Feuer, Blitzeinschlag, Sturm (mindestens Windstärke 8, 62 bis 74 Stundenkilometer), Explosion, Rohrbrüche, Frost und Hagel entstehen. Bei Wasserschäden greift die Versicherung nur, wenn es durch defekte Leitungen verursacht wird. Wenn das Wasser aber nach einem Starkregen von außen ins Haus eindringt, gibt es keinen Cent.

2. Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt die Schäden an der Einrichtung eines Hauses (Möbel, Kleidung, Teppiche, elektrische Geräte, Schmuck, Bilder etc.). Sie zahlt allerdings nur in den Fällen, in denen auch die Gebäudeversicherung die Schäden am Haus bezahlt, also bei Brand, Explosion Rohrbruch etc. Auch hier gilt: Bei Starkregen und Überschwemmungen geht man leer aus.


3. Elementarversicherung

Um Schäden erstattet zu bekommen, wie sie das Tief Bernd jetzt angerichtet hat, benötigt man zusätzlich eine Elementarschutzversicherung. Diese kann man zusätzlich zur Gebäude- und Hausratversicherung abschließen. In Deutschland haben nach Angaben der Verbraucherzentrale nur 45 Prozent aller Privathäuser eine solche Versicherung.

Der Grund ist: Viele Menschen glauben, dass sie nicht gefährdet sind, weil ihr Haus nicht an einem Bach oder Fluss liegt oder aber auf einem Berg, Hügel oder einer Anhöhe gebaut wurde. Das ist allerdings ein Irrtum, denn: Wenn ein Straßenkanal durch Starkregen voll gelaufen ist, kann Wasser nicht mehr abfließen. Es staut sich dann zurück bis in die Häuser oder läuft über die Oberfläche einer Straße ab und sucht sich einen Weg – auch in die Wohnhäuser an der Straße. Und das kann eben auch bei Häusern auf einem Berg passieren.

Unsinnig ist eine Elementarversicherung für den Hausrat, sofern man in den oberen Etagen eines Hauses seine Wohnung hat. Hier dürfte die Gefahr minimal sein.

Welche Schäden ersetzt die Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung ersetzt Schäden, die durch Überschwemmungen, Schneedruck (etwa auf Flachdächern), Lawinen, Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen oder Rückstau entstehen. Dabei gibt es allerdings zumindest zwei Fallstricke zu beachten: Schäden durch Rückstau werden nur ersetzt, wenn der Hauseigentümer ein funktionstüchtiges Rückstauventil eingebaut hat. Außerdem werden bei Starkregen keine Schäden ersetzt, die durch offen stehende Fenster oder Türen verursacht wurden.

Was kostet eine Elementarversicherung?

Die Kosten für eine Elementarversicherung hängen stark davon ab, wie groß die Gefahr für ein Haus ist, tatsächlich durch Unwetter beschädigt zu werden. Dabei ordnen die Versicherer in der Regel jedes Haus in eine der folgenden vier Gefährdungsklassen ein:

Klasse 1 (sehr geringe Gefährdung): statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

Klasse 2 (geringe Gefährdung): statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren ein Hochwasser. In diese Kategorie fallen auch Gebäude, die durch höhere Deiche geschützt sind.

Klasse 3 (mittlere Gefährdung): statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren ein Hochwasser

Klasse 4 (hohe Gefährdung): statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser

Nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft liegen rund 1,7 Prozent der Gebäude in Deutschland in den Klassen 3 und 4. Wurde ein Haus in die Gefährdungsklasse 4 eingestuft, lehnen viele Versicherer einen Schutz ganz ab, oder aber sie verlangen extrem hohe Versicherungsprämien.

Das sollten Mieter wissen

Wenn die Mietwohnung auf Grund der Unwetterschäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist, gibt es prinzipiell nach Darstellung von Mietervereinen ein Recht auf Mietminderung. Der Mangel muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Dabei sollte der Mieter die Schäden dokumentieren.

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Die Höhe der möglichen Mietminderung richtet sich nach dem Grad des Schadens. Wenn eine Wohnung allerdings komplett unbewohnbar geworden ist, kann man die Miete ganz einbehalten. Gut ist es, wenn Mieter die Schäden dazu auch dokumentieren.