Unfall knapp verhindert - "Horrorclowns" vor Gericht
Autofahrer erschreckt
Vor sieben Monaten soll ein Paar (29/35) aus Datteln auf offener Straße Angst und Schrecken verbreitet haben. Verkleidet als mordlustige „Horrorclowns“ soll das Duo in Serie Autofahrer zu Vollbremsungen gezwungen haben. Seit Mittwoch beschäftigt der Fall das Amtsgericht Recklinghausen.

Das angeklagte Paar (die Gesichter versteckt hinter Pappdeckeln) beim Prozessauftakt am Amtsgericht in Recklinghausen. Ganz rechts: Verteidiger Johannes Thorbrügge.
Der Weg zur Anklagebank bereitete dem Paar alles andere als Spaß. Zwei Minuten lang versteckten die sichtbar nervösen Dattelner im Saal ihre Gesichter hinter zwei Pappdeckeln. Erst als keine Fotokameras mehr auf die Anklagebank gerichtet hatte, legten die Hausfrau und ihr Partner die Gesichts-Abdeckungen ab.
Neun Tage vor Halloween 2016 soll sich das Duo in gruselige und gefährliche „Horrorclowns“ verwandelt haben. Laut Staatsanwaltschaft liefen die maskierten Angeklagten immer wieder auf die Bundesstraße 235, zwangen reihenweise Autofahrer zum bremsen und provozierten so gefährliche Szenen. Mindestens eine Pkw-Fahrerin, habe ein riskantes Ausweichmanöver fahren müssen, um einen Zusammenstoß mit den wild auf der Straße umher irrenden „Horrorclowns“ zu verhindern. „Ein Zusammenstoß konnte so in letzter Sekunde verhindert werden“, heißt es in der Anklage wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr.
Clownsmaske in der Wohnung gefunden
Die Angeklagten setzten zum Prozessauftakt auf Defensive und wollten zu den Vorwürfen im Prozess nichts sagen. Gleich mehrere Augenzeugen erinnerten sich am Mittwoch an chaotische Szenen. Die Horrorclowns seien am Abend des 22. Oktober 2016 wie die Irren auf die Castroper Straße gelaufen, teils sogar in den Gegenverkehr und hätten auf die Motorhauben anhaltender Fahrzeuge eingehämmert. „Da war nur Reifengequietsche und Gehupe“, erinnerte sich eine Zeugin. „Ein Wagen musste echt voll in die Eisen gehen und ausweichen.“
Fest steht wohl: Die zwei Clowns waren damals in einem nahen Wohnhaus verschwunden, Passanten hatten die Polizei alarmiert. In der Wohnung der Angeklagten war danach auch tatsächlich eine Clownmaske sichergestellt worden. Zentrale Frage des Prozesses dürfte aber sein: Kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer von den Angeklagten die Clownmaske getragen hat?
Ehe am Amtsgericht Recklinghausen ein Urteil fällt, sollen Mitte Juni in einem zusätzlichen Termin noch weitere Zeugen und Polizeibeamte befragt werden.