TSC Kamen kehrt vorerst nicht in A-Liga zurück Sportgerichts-Urteil legt aber etwas offen

TSC-Urteil stellt eines klar: Abstiege sind immer anfechtbar
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Es war ein langer Weg und er war am Ende nicht von Erfolg − sprich die Rückkehr in die Fußball-Kreisliga A − gekrönt. Dennoch hat der Protest des TSC Kamen gegen seinen Abstieg auch etwas Positives gezeigt.

„Der TSC Kamen ist zwar sportlich abgestiegen, das Verbandssportgericht hat aber auch aufgezeigt, dass Auf- und Abstiege im Fußballkreis immer anfechtbar sind“, sagt Rechtsanwalt Udo Speer. In der Begründung auf Verbandsebene heißt es nämlich, dass Auf- und Abstiege sportgerichtlich überprüft werden dürfen.

Abstiege sind immer anfechtbar

Der Fußballkreis Unna-Hamm hat zuletzt stets begründet, dass die Einteilung der Ligen unanfechtbar sei. Das ist auch korrekt. Es entstand aber teils der Eindruck, dass auch der Auf- und Abstieg unanfechtbar sei. Hier könne sich der Kreis nicht auf den Paragrafen 39/2 der Spielordnung („Unanfechtbarkeit der Einteilung“) berufen, bestätigt Rechtsanwalt Speer, der den TSC Kamen zuletzt in diesem Verfahren vertrat.

Das Verfahren des TSC Kamen habe sich also doch gelohnt und zeige allen anderen Vereinen auch auf, dass sie gegen einen Abstieg sportgerichtlich vorgehen können. Für den Türkischen SC kommt diese Erkenntnis allerdings zu spät, da sein Abstieg bereits durch die Urteile auf Kreis- und Bezirksebene bestätigt wurde. Damit sind die Bemühungen des TSC Kamen jetzt beendet.

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