Urteil ist offiziell - TSC Kamen bleibt B-Kreisligist „Muss mich an die Regeln halten“

Das Urteil ist da! TSC Kamen bleibt B-Ligist
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Nachdem Mitte der Woche eine erste „beabsichtigte Entscheidung“ des Bezirkssportgerichtes Mitte herauskam, hat der TSC Kamen durch seinen Rechtsanwalt Udo Speer noch einmal Stellung bezogen und den Forderungen somit Nachdruck verliehen. Nun gibt es das lang erwartete offizielle Urteil.

Andreas Schober hat das Verfahren des TSC Kamen als Einzelrichter bewertet und im schriftlichen Verfahren dann ein Urteil gefällt. Eine Tatsache die der Türkische SC Kamen gerne anders gehabt hätte. Nun ist klar: Auch das Bezirkssportgericht belässt den TSC Kamen weiterhin in der Kreisliga B2 Unna-Hamm und verweigert somit den nachträglichen Klassenerhalt in der Kreisliga A.

„Wir wollten gerne eine öffentliche Sitzung. Dieser Wunsch wurde nicht im Ansatz berücksichtigt“, ist TSC-Vorsitzender Namuk Kanar enttäuscht und lässt weitere Schritte nun offen.

Sportrichter Andreas Schober vom TuS Wickede/Ruhr bezieht sich ebenfalls wie zuvor das Kreissportgericht auf §39 Absatz 2 der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverband. „Die Einteilung der zu den Pflichtspielen gemeldeten Mannschaften in die im Rahmen des Gesamtspielbetriebes zu bestimmenden oder in bestehende Leistungsklassen und Spielgruppen nehmen unanfechtbar die Spielleitenden Stellen vor.

Keine Revision möglich

Wenn man den Paragraphen betrachtet, dann scheint die Einteilung in die verschiedenen Spielklassen tatsächlich unanfechtbar. Der TSC Kamen sieht diese Aussage allerdings anders und bezog sich auf mehrere Beispiele aus anderen Landesverbänden, bei denen diese Regelung nicht auftritt.

„Ich muss mich an die aufgestellten Regeln halten und bin nicht dazu befähigt, irgendwelche Regeln zu ändern oder infrage zu stellen. Aufgrund dieser Regeln hat die Spielleitende Stelle korrekt entschieden“, begründet Schober sein Urteil.

Viele Möglichkeiten bleiben dem TSC Kamen nun jedoch nicht mehr. Unter Punkt fünf des Urteils wird eine Revision nicht zugelassen. Somit bleibt lediglich noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Allerdings wurde die Rechtsmittelfrist dafür auch auf drei Tage verkürzt. Nun muss der TSC Kamen zusammen mit seinem Rechtsanwalt zügig prüfen und entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden.

Udo Speer schrieb dazu bereits in seiner Stellungnahme: „Die Frage, ob die Vorschrift überhaupt Gültigkeit hat, ist daher gemäß §25 Abs. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverband an das Verbandssportgericht zu verweisen, da sie von allen anderen Spielordnungen der Landesverbände abweicht.

Eine Fortsetzung des Rechtsstreit um den nachträglichen Klassenerhalt des Türkischen SC Kamen scheint somit keinesfalls ausgeschlossen und könnte den Fußballkreis dann auch weiterhin beschäftigen. Aufgrund des Urteils geht es für die Erste des TSC am Sonntag aber zunächst zur zweiten Mannschaft von GS Cappenberg. Dort kann Kamen dann den Auftaktsieg bestätigen und in der Kreisliga B2 Unna-Hamm die nächsten Punkte einfahren.

Beabsichtigtes Urteil des Bezirkssportgerichts ist da: Bleibt der TSC Kamen B-Ligist?