Toter Säugling vor Babyklappe: 36-jährige Mutter steht wegen Totschlags vor Gericht

Prozessbeginn

Die Vorwürfe gegen eine junge Mutter wiegen schwer. Die 36-Jährige soll ihr Baby vor eine Babyklappe gelegt haben - es starb. Jetzt beginnt der Prozess gegen sie in Köln.

Köln

02.02.2022, 12:01 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Angeklagte wartet mit ihrer Verteidigerin Barbara Schafgan-Herrmann (l), dass der Prozess beginnt. Die Angeklagte soll ihren Säugling vor eine Babyklappe gelegt haben.

Die Angeklagte wartet mit ihrer Verteidigerin Barbara Schafgan-Herrmann (l), dass der Prozess beginnt. Die Angeklagte soll ihren Säugling vor eine Babyklappe gelegt haben. © picture alliance/dpa

Im Fall eines toten Säuglings vor einer Babyklappe hat am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen die Mutter begonnen. Die 36-jährige Deutsche ist wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Sie soll sich nach der Geburt nicht um das lebensfähige Baby gekümmert haben, sodass es starb.

Laut Anklage brachte die Frau ihr fünftes Kind im vergangenen Juli ohne Hilfe in ihrer Wohnung zur Welt. Ihre Schwangerschaft habe sie der Familie und Bekannten gegenüber verheimlicht und von einer Scheinschwangerschaft gesprochen, sagte der Staatsanwalt. Nach der Geburt habe sie den kleinen Jungen in ein Handtuch und eine Plastiktüte gepackt und in einen Kleiderschrank gelegt. „Wie von ihr beabsichtigt“ sei das Baby daraufhin gestorben.

Mutter soll Kind auf Fensterbank gelegt haben

Am nächsten Morgen soll die Angeklagte zu einem Frauenhaus gefahren sein, an dem es eine Babyklappe gibt. Dort soll die Mutter ihr Kind auf eine Fensterbank gelegt haben, sodass der Alarm der Klappe nicht auslöste. Mitarbeiter der Einrichtung fanden später den toten Jungen.

Nach der Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigerin für weite Teile des Verfahrens ausgeschlossen. Der Richter begründete dies mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten. Die Frau habe angekündigt, sich vor Gericht zur Person und den Vorwürfen äußern zu wollen. Da es dabei um persönliche Lebensumstände gehe, solle dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen. Auch bei den Sachverständigen-Gutachten und den Plädoyers würden Zuschauer nicht zugelassen.

dpa

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