Tödliche Attacke auf Malte C. beim CSD Münster Anklage gegen 20-Jährigen

Tödliche Attacke auf Malte C. beim CSD Münster
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Weil er Zivilcourage gezeigt hatte, bezahlte Malte C. mit seinem Leben. Der 25-Jährige ist beim Christopher Street Day (CSD) Ende August in Münster brutal ermordet worden. Der 20-Jährige Tatverdächtige sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Jetzt wurde Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen ihn erhoben.

Nach Überzeugung der Ermittler soll der junge Mann am 27. August 2022 auf der CSD-Parade dem 25-Jährigen Malte C. einen Faustschlag versetzt haben. Nach dem Sturz auf den Hinterkopf starb er an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.

Angeklagter reagierte aggressiv, weil Frauen ihn ablehnten - "Scheiß Lesben"

Bislang hat sich der 20-Jährige Angeklagte nicht zu dem Vorwurf geäußert. Bei der CSD-Veranstaltung soll er zunächst zwei Frauen unter anderem queer-feindlich beschimpft und bedroht haben. Gegen 20.00 Uhr soll der Angeschuldigte laut Angaben der Staatsanwaltschaft drei ihm unbekannte Teilnehmerinnen sexuell anstößig angesprochen und gefragt haben, ob er ihnen unter den Rock fassen dürfe.

Als die Frauen auf die Provokation ablehnend reagierten, antwortete der 20-Jährige, die Ermittler vermuten wegen der Kränkung, verbal aggressiv. Dabei sollen die Beschimpfungen „lesbische Huren“, „Scheiß-Lesben“ und „Scheiß-Transen“ gefallen sein. Zusätzlich soll er Schläge angedroht und Morddrohungen gegen ihre Familien ausgesprochen haben.

Als der 25-Jährige Malte C. ihn bat, das zu unterlassen, soll der 20-Jährige unvermittelt zugeschlagen haben. „Der Angeschuldigte soll dem Geschädigten sodann direkt möglicherweise zunächst einen Stoß gegen die Brust und dann kurz nacheinander einen ersten Schlag mit der rechten Faust oder Hand gegen das Gesicht sowie einen wuchtigen weiteren Schlag mit der linken Faust gegen das Gesicht versetzt haben“, heißt es in der Mitteilung.

Angeklagter betont: Tat sei nicht homofeindlich motiviert gewesen

Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit der Sachverständigen hat der Angeklagte betont, dass die Tat „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ sei. Nach Bewertung der Expertin könnte die Tat auch auf eine durch Alkohol ausgelöste aggressive Stimmung und Gewaltbereitschaft zurückzuführen sein, heißt es in der Mitteilung.

Die Steuerfähigkeit des Angeschuldigten war nach der vorläufigen Bewertung der Sachverständigen bei der Tat nicht erheblich beeinträchtigt. Beim Opfer handelt es sich um einen Transmann. Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen.

Die Tat hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Zu seiner Trauerfeier kamen hunderte Menschen. Ganz Münster erinnerte am Tag seiner Beerdigung mit Regenbogen- und Transgenderfahnen an die unfassbar brutale Tat.

dpa

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