Testpflicht bei Flug-Einreisen gilt doch erst ab Dienstagfrüh

Coronavirus

Eigentlich sollte die neue Testpflicht bei Flug-Einreisen nach Deutschland bereits am Sonntag gelten. Doch nun wurde der Starttermin noch einmal geschoben.

Berlin

26.03.2021, 10:42 Uhr / Lesedauer: 1 min
Für Flug-Rückkehrer besteht bald eine Corona-Testpflicht.

Für Flug-Rückkehrer besteht bald eine Corona-Testpflicht. © picture alliance/dpa

Die generelle Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland soll erst in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft treten. Der Starttermin werde noch einmal etwas verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin. Die entsprechende Verordnung habe er unterschrieben. Zunächst war geplant, dass die neuen strengeren Vorgaben in der Nacht zu Sonntag in Kraft treten.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten beschlossen, dass der Bund angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug als Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland festschreiben soll. Schon jetzt müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus „Hochinzidenzgebieten“ mit besonders vielen Infektionen sowie Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen.

Flugreisende tragen die Kosten für die Tests selbst

Flugreisende sollen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst tragen. Eine Beförderung durch die Fluggesellschaft ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Andernfalls soll man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Isolierung begeben müssen.

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Zum Reizthema geworden war zuletzt, dass Tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca flogen, für die Testpflichten wegen gesunkener Infektionszahlen weggefallen waren. Die neue Regelung gilt nun aber nicht nur für Mallorca, sondern generell. Und nur für Flüge, nicht für Reisen mit anderen Verkehrsmitteln.

RND

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