Nachdem ein Schiedsrichter einem Kreisliga-Spieler die Gelb-Rote Karte gezeigt hat, soll der Spieler ihm den Ball an den Kopf geworfen haben. Dafür erhielt er jetzt eine monatelange Sperre.

Nachdem ein Schiedsrichter einem Kreisliga-Spieler die Gelb-Rote Karte gezeigt hat, soll der Spieler ihm den Ball an den Kopf geworfen haben. Dafür erhielt er jetzt eine monatelange Sperre. © dpa

Tätlicher Angriff: Sportgericht zieht Rotsünder nach Schiri-Ballwurf monatelang aus dem Verkehr

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Diese Aktion war ziemlich unbedacht: Ein Kreisliga-Spieler hat nun eine lange Sperre erhalten, weil er einen Schiedsrichter mit einem Ball abgeworfen haben soll. Sein Klub muss eine Strafe zahlen.

Kreis Unna

, 28.05.2022, 11:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Dieser Wurf hat Konsequenzen: Weil ein Kreisliga-Spieler dem Schiedsrichter einen Ball an den Kopf geworfen haben soll, nachdem dieser ihn mit der Ampelkarte vom Platz gestellt hatte, hat das Kreissportgericht nun in einem Sportstrafverfahren ein Urteil gefällt. Das Spiel wurde nach der unfairen Aktion abgebrochen. Der betroffene Verein, aus dem der Rotsünder stammt, hat zudem eine festgesetzte Frist, was eine Stellungnahme zu dem Vorfall betrifft, verstreichen lassen.

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Sechs Monate Sperre für den Ballwerfer des TSC Hamm

Im Meisterschaftsspiel der Kreisliga B1 Unna-Hamm zwischen der SpVg Bönen II und dem TSC Hamm II kam es am 8. Mai zu besagtem Spielabbruch. Den Sonderbericht fertigte der Referee an „wegen des Verdachts des unsportlichen Verhaltens gegen den Schiedsrichter und verursachten Spielabbruchs“, heißt es in der Offiziellen Mitteilung des Fußball- und Leichtathletik-Verbands (FLVW).

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Der Spieler des TSC Hamm, der den Ball geworfen haben soll, wird wegen des tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter „in einem minderschweren Fall zu einer Spielsperre von sechs Monaten verurteilt“, lautet das Urteil gegen den Rotsünder. Der TSC Hamm wird zudem wegen des unsportlichen Verhaltens einiger Spieler gegen den Schiedsrichter und wegen des verursachten Spielabbruchs zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro beziehungsweise 100 Euro verurteilt.

Spiel wird mit 2:0 für die SpVg Bönen II gewertet

Auch weil der TSC Hamm seine Stellungnahme in dem Fall nicht fristgerecht einreichte, muss der Klub zusätzlich 50 Euro Ordnungsgeld zahlen. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 33,30 € trägt übrigens nicht der Verein, sondern der Ballwerfer des TSC Hamm selbst.

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Wie das Spiel gewertet wurde, steht nun auch fest: Die Punkte erhält die SpVg Bönen II. Das Spiel wurde mit 2:0 Toren für die SpVg gewertet.

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