Streit um Sonntagsöffnungen verhärtet sich
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Der Sonntag ist den Deutschen heilig. Die Geschäfte haben zu, die meisten Angestellten frei. Aber immer wieder gibt es verkaufsoffene Sonntage - oft auch dann, wenn es sie eigentlich gar nicht geben dürfte. Dagegen wehrt die Gewerkschaft ver.di sich jetzt - der Handel dagegen ist für liberalere Öffnungszeiten.

Die Straßen könnten sonntags wieder voller werden.
Die Gewerkschaft ver.di ist dagegen, die Händler und Städte sind dafür: Verkaufsoffene Sonntage. Mit einigen Urteilen - in Bayern und Velbert - hatte ver.di schon Erfolg, jetzt reicht die Gewerkschaft Eilanträge in Münster ein, um auch da die Sonntagsöffnungen einzuschränken. Städte wie Dortmund oder Bochum reagieren auf die Urteile und sagen einige Termine ab.
Die rechtliche Lage ist aber eigentlich klar. Das Ladenöffnungsgesetz NRW ist deutlich, was Sonntagsöffnungen angeht: Innerhalb eines Ortsteils darf es pro Jahr höchstens vier Sonn- oder Feiertage geben, an denen die Läden öffnen. Und das auch nur für fünf Stunden. Insgesamt in einer Stadt bzw. Gemeinde nur elfmal im Jahr. Voraussetzung dafür, dass die Geschäfte überhaupt öffnen dürfen, ist aber, dass es zum Anlass örtlicher Feste, Messen, Märkten oder ähnlicher Veranstaltungen ist.
Die Veranstaltung muss im Mittelpunkt stehen
Genau das ist der Punkt, an dem sich ver.di stört: Oft stehen die Veranstaltungen nicht im Mittelpunkt, sondern der verkaufsoffene Sonntag selbst ist das Event, das die Kunden anzieht. Günter Isemeyer, Sprecher von ver.di NRW erklärt, die Gewerkschaft wolle die Beschäftigten davor schützen, ihren einzigen sicheren freien Tag zu verlieren: „Wir würden uns wünschen, dass auch die Verkäuferin mit ihrer Familie die Feste nutzen kann – ohne arbeiten zu müssen“.
Ob die Bürger auch gegen Sonntagsöffnungen sind, wird sich in Münster zeigen. Dort hat ver.di eine Bürgerentscheid über das Thema erzwungen. Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes NRW kann sich nicht vorstellen, dass die Bürger die Sonntagsöffnungen tatsächlich ablehnen: „Wenn die Gesellschaft Einkaufen am Sonntag tatsächlich ablehnt, wie erklären sich dann die Massen, die sich an verkaufsoffenen Sonntagen durch die Städte schieben?“
Vorerst hat Ver.di aber eins erreicht: Dass die Städte im Detail prüfen, ob die Ladenöffnungen tatsächlich an eine große Veranstaltung gebunden sind. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in einem Fall auch Bayern klare Worte gesprochen: Dass die Ladenöffnung eine Veranstaltung als Anlass nimmt, "setzt regelmäßig voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Marktgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt."
Fest steht, dass der Streit um das Thema noch lange nicht beendet ist. Ver.di will weiterhin Klagen einreichen und der Handel fordert flexiblere Öffnungszeiten. In Castrop-Rauxel soll das Thema bald wieder auf der politischen Tagesordnung stehen und in Werne prüft die Gewerkschaft noch, ob sie gegen einzelne Termine vorgehen kann.