Sommergewitter ernsthafte Gefahr für Haus und Auto

Verhaltens-Tipps bei Unwetter

Die Sommergewitter nehmen scheinbar zu. Sturm, Hagel und Starkregen sind die gefährlichen Begleiterscheinungen. Das hat zum Teil verheerende Folgen. Wir geben Tipps, wie man sich schützen kann, was zu tun ist wenn es zu Schäden gekommen ist, aber auch wie man sich sicher im Auto bewegt.

NRW

, 20.07.2017, 11:33 Uhr / Lesedauer: 3 min
Ein Fahrradfahrer und Autos fahren am 19.07.2017 bei einem Unwetter mit Starkregen auf einer Straße in Hannover (Niedersachsen). Foto: Silas Stein/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Ein Fahrradfahrer und Autos fahren am 19.07.2017 bei einem Unwetter mit Starkregen auf einer Straße in Hannover (Niedersachsen). Foto: Silas Stein/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Vorbereiten auf ein Unwetter: 

Rückstauklappen kontrollieren: Sie schützen Räume vor der Überflutung bei Starkregen. Ist die Kanalisation überfordert, drückt das Wasser teils von unten durch die Abflussrohre nach oben ins Gebäude. Rückstauklappen verriegeln bei Wasserdruck von unten dann das Rohr. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, die Funktion regelmäßig zu überprüfen. Das kann auch für den Versicherungsschutz wichtig sein.

Geräte vom Stromnetz nehmen:  Zur Sicherheit elektrische Geräte vom Strom nehmen oder einen Überspannungsschutz verwenden, rät der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. Handys und schnurlose Telefone lassen sich aber gefahrlos benutzen.

Strom im Keller abstellen:  Droht Starkregen den Keller zu überfluten, kann ein Kurzschluss zur tödlichen Gefahr werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät daher zur Vorbereitung auf eine Überflutung, den Strom vorsorglich abzustellen. Auch sollten gefährliche Stoffe oder Chemikalien in gefährdeten Räumen so gelagert werden, dass das Wasser sie nicht erreicht. Sollte aber schon Wasser in den Keller eingedrungen sein und der Stromkasten im Keller liegen: Dann diesen nicht betreten und die Feuerwehr informieren.

Bewegliche Gegenstände sichern: Alle beweglichen Gegenstände am Haus, auf Balkon und Terrasse sowie im Garten und der Hofeinfahrt in Sicherheit bringen oder festmachen. Dazu gehören etwa Gartenmöbel oder Fahrräder. Fenster, Roll- und Fensterläden schließen. Wer mit Überflutungen bei Starkregen rechnet, sollte vorsorglich wertvolle Gegenstände aus dem Keller räumen und die Schächte, Fenster und Türen absichern. 

 

Was ist zu beachten, wenn es zu Schäden durch Unwetter gekommen ist?

Unwetter können schwere Schäden anrichten. Hausbesitzer brauchen dann eine gute Versicherung. Allerdings zahlt die Versicherung bei bestimmten Schäden nur, wenn Elementarschadenschutz vereinbart wurde. Dieses Risiko unterschätzen viele Eigentümer.

Die gute Nachricht: Sturmschäden sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Voraussetzung: Der Sturm ist die Schadensursache. Wichtig ist zudem, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht haben muss.

Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt. Möbel und andere bewegliche Gegenstände werden über die Hausratversicherung ersetzt.

Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt dagegen nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Das bedeutet: Der vollgelaufene Keller mit den Folgeschäden für Haus und Hausrat ist in der Regel nicht versichert.

Zwar haben sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 40 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland entsprechend versichert. Trotzdem sind immer noch knapp elf Millionen der rund 17,5 Millionen Wohngebäude nicht ausreichend versichert. Offenbar unterschätzen viele Eigentümer die Gefahr, Opfer von Überschwemmungen oder Hochwasser zu werden.

Nach einem Schaden sollte der Versicherer unverzüglich informiert werden. Wer den Schaden schriftlich meldet, sollte dies am besten per Einschreiben-Rückschein tun, rät der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BdV). Hilfreich ist es, Fotos zu machen und eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden

 

Autofahren bei Starkregen 

Starkregen kann Autofahrern mächtig zusetzen, wenn die Straßen plötzlich überflutet sind. Wie verhalten sie sich dann richtig? Und wer kommt für Schäden auf, die das Wasser verursacht?

Wann kann ich noch fahren? Ist noch Luft zwischen dem Wasser und dem Bodenblech des Autos, lässt sich eine Straße noch äußerst langsam befahren - „aber so, dass sich keine Bugwelle bildet“, sagt Hans-Ulrich Sander vom Tüv Rheinland. Wie hoch das Wasser steht, lasse sich unter Umständen an vorausfahrenden Autos abschätzen. Reicht das Wasser hingegen bis zu den Schwellern hoch, sollte das Auto stehen bleiben. Denn das durch die Türdichtungen eindringende Wasser könnte zu Motor- oder Elektrikschäden führen, weil manche Steuergeräte im Fußraum der Autos eingebaut sind.

Unterführungen: Eine besondere Situation bei Unwettern stellen Unterführungen dar. Wenn sich dort eine durchgängige Wasserfläche bildet, sollten Autofahrer besser stoppen. „Denn ich kann in der Regel nicht an der Oberfläche sehen, wie tief das Wasser schon ist“, erklärt Sander.

Sitzt ein Autofahrer bereits in einer überschwemmten Unterführung fest, gilt: „Motor ausmachen und das Auto sowie die Unterführung schnellstmöglich verlassen“, empfiehlt Sander. Der Schlüssel sollte man aber stecken lassen, damit Rettungskräfte das Auto ohne eingerastetes Lenkradschloss bewegen können. Lassen sich die Türen nicht mehr öffnen, heißt es, das Auto über die Fenster zu verlassen.

Für welche Schäden kommt die Versicherung auf?: Schäden am Auto durch Starkregen und Überschwemmungen übernimmt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Oder sie zahlt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeugs, teilt der Tüv Nord mit. Der Geschädigte trägt nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Eine Höherstufung in der Versicherung erfolgt nicht.

Voraussetzung für das Einspringen der Versicherung ist allerdings, dass sich der Halter nicht grob fahrlässig verhalten hat, der Schaden also nicht vorhersehbar war. Sonst wird die Versicherung den entstanden Schaden in der Regel nicht oder nur teilweise ersetzen.

mit Material von dpa