So teuer ist das Wohnen in der Region

Heimat-Check

Wie teuer sind Mietwohnungen im Ruhrgebiet und im Münsterland? Wie viel muss ich für einen Quadratmeter Bauland bezahlen? Wie hoch ist die Grundsteuer B für Hausbesitzer? Für unsere Serie "Heimat-Check" haben wir rund 40 Städte und Gemeinden verglichen. Und festgestellt: Es gibt große Unterschiede.

von Björn Althoff, Benedikt Reichel, Jean-Pierre Fellmer

NRW

, 14.06.2016, 04:09 Uhr / Lesedauer: 3 min
Wie teuer ist das Wohnen in der Region? Wir haben rund 40 Städte und Gemeinden untersucht.

Wie teuer ist das Wohnen in der Region? Wir haben rund 40 Städte und Gemeinden untersucht.

Folgende Aspekte haben wir verglichen

(Über die einzelnen Links können Sie direkt zu verschiedenen Punkten springen.)

 

 

Mieten: Teures Münster - günstiges Bergkamen

Um herauszufinden, wie hoch die Mieten in der Region sind, haben wir uns Anfang Juni 2016 auf großen Online-Portalen umgesehen. Auf Immowelt und Wohnungsbörse haben wir die Mietpreise für rund 40 Städte und Gemeinden aus dem Ruhrgebiet und dem Münsterland verglichen - für 60 und für 100 Quadratmeter große Wohnungen.

Das Ergebnis: Münster ist eindeutig die teuerste Stadt. Ein Preis von knapp 10 Euro pro Quadratmeter ist dort schon Durchschnitt. Auch in Coesfeld, Haltern, Schermbeck, Olfen und Lüdinghausen zahlen Mieter verhältnismäßig viel - ebenso in Dortmund, Bochum und Essen.

Deutlich günstiger lebt es sich da in Bergkamen, Hagen und Gelsenkirchen, aber auch in einigen Orten im Münsterland - etwa in Vreden, Südlohn, Selm oder Nordkirchen.

 

 

Hier kommen Sie zu unserem Immobilien-Portal für die Region

 

 

Bauland: Große Unterschiede - nicht nur zwischen den Städten

Wie teuer kommt es mich, wenn ich Bauland kaufen will? Dazu gibt es konkrete Werte aus den einzelnen Städten. Sie stammen von unabhängigen Gutachter-Ausschüssen. Die wiederum orientieren sich an den tatsächlichen Verkaufspreisen für Grundstücke, die alle Notare übermitteln müssen.

Durch die jährlich erscheinenden Berichte entsteht ein realistisches Bild, das abbildet, wie teuer Bauland oder bereits bebaute Grundstücke sind. Wichtig: Es handelt sich um Richtwerte für das Land, nicht für bestehende Gebäude. Und unterm Strich ist der Kauf immer Verhandlungssache.

Dennoch liefern diese Werte einen Anhaltspunkt, wo das Bauland eher günstig und wo es eher teuer ist. Die Faustregel: Ländliche Gebiete sind günstiger als großstädtische. Allerdings gibt es große Unterschiede, wie diese Grafik verdeutlicht. In einigen Teilen Dortmunds beispielsweise liegt der Quadratmeter-Preis für Bauland sehr hoch. In anderen ist er allerdings verhältnismäßig gering. Nebenan in Bochum hingegen gibt es diese Bandbreite nicht, sondern verhältnismäßig einheitliche Preise.

*Wichtig: Jeder Gutachter-Ausschuss ist unabhängig und frei darin, eigene Kategorien zu bilden. Für Münster gibt es deshalb keine drei unterschiedlichen Werte. Aus demselben Grund fehlen  in dieser Grafik auch Hamm, Schermbeck und Iserlohn. In den dortigen Gutachter-Berichten wird nicht unterschieden zwischen guter, mittlerer und einfacher/schlechter Lage. 

 

 

Boris NRW: Offizielles Tool zur Errechnung von Kosten

Bodenrichtwerte, Gutachterausschüsse, Grundstücksmarktberichte - mit diesen Begriffen können viele Menschen nur wenig anfangen. Anschaulich werden diese Begriffe jedoch bei Bodenrichtwertsystem "Boris", einem Online-Angebot des Landes NRW.

Das gibt es für die Desktop-Variante sowie als kostenlose App. Dort sind alle neuen Daten rund um das Thema Bauland hinterlegt.

Wie Sie das etwas komplizierte Angebot bedienen können, stellen wir Ihnen hier vor:

 

  

Grundsteuer B: Wert des Hauses und Hebesatz entscheidend

Die zu zahlende Grundsteuer für ein Haus zu ermitteln ist nicht ganz leicht. Der Betrag setzt sich aus drei Faktoren zusammen: Dem Einheitswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune.

Der Einheitswert eines Hauses soll die Immobilien miteinander vergleichbar machen. Es sagt aus, was mit diesem Haus im Jahr 1964 an Einnahmen zu erzielen gewesen wären. Das Verfahren zur Ermittlung des Einheitswertes ist gesetzlich geregelt und standardisiert. Größe, Ausstattung, Baujahr und Ort spielen eine Rolle. Vom Finanzamt gibt es einen entsprechenden Einheitswertbescheid. In unserem Beispiel nehmen wir einfach mal An, der Einheitswert beträgt 38.000 Euro.

Dieser Einheitswert wird mit den Grundsteuermesszahlen multipliziert. Auch diese ist gesetzlich festgelegt und liegt etwa bei 0,3 Prozent. Genaugenommen gilt:

Für Einfamilienhäuser werden die ersten 38.346,89 Euro mit 0,26 Prozent multipliziert; der Betrag darüber mit 0,35 Prozent.

Zweifamilienhäuser haben den Faktor 0,31 Prozent.

Unser Beispielhaus ist ein Einfamilienhaus und liegt unter der 38.346,89 Euro Grenze: Wir multiplizieren die 38.000 Euro mit 0,26 Prozent. Der Grundsteuermessbetrag ist also 98,80 Euro.

Dieser Grundsteuermessbetrag wird nun mit dem Hebesatz der Kommunen verrechnet. Einem Prozentwert, der in der Region zwischen 410 Prozent und 825 Prozent liegt. Für das Beispielhaus ergibt sich daraus eine zu zahlende Grundsteuer von 405,08 Euro beziehungsweise 815,10 Euro.