
© picture alliance/dpa
Schutzmaßnahmen gegen Corona werden verschärft – das ist der aktuelle Bußgeldkatalog
Coronavirus
Lange Monate musste man sich über drohende Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln kaum Gedanken machen. Das ändert sich jetzt. Eine Übersicht zeigt, was jetzt wann droht.
Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen sollen drastisch erhöht werden. Das kündigte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch in einer Sondersitzung des Landtags zur Corona-Lage an.
Der gültige Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Coronaschutz-Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen listet eine ganze Reihe von Vergehen auf, für die sehr hohe Strafen drohen (*). Die werden jetzt teils verdreifacht, teilweise sogar verfünffacht. Der neue Bußgeldkatalog wird aller Voraussicht nach am 25. November in Kraft treten. Hier eine Übersicht mit den wichtigsten Verstößen und den dafür aktuell und – soweit bekannt künftig – drohenden Konsequenzen:
Wer in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen keine medizinische Maske trägt, muss 150 Euro bezahlen. Wer lediglich eine Alltagsmaske trägt, ist mit 50 Euro dabei.
Wer überall da, wo ansonsten Maskenpflicht besteht (u.a. in Geschäften), keine solche trägt, muss bisher 50 Euro Bußgeld bezahlen. Das soll auf 150 Euro verdreifacht werden.
Wer ein Angebot oder eine Einrichtung nutzt, für die man genesen, geimpft oder aktuell negativ getestet sein muss, ohne eines davon zu sein, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro kalkulieren.
Wer unter Vorlage eines gefälschten Corona-Tests ein Angebot nutzt, das nur Geimpften, Genesenen und Getesteten vorbehalten ist, muss 1.000 Euro bezahlen. Künftig soll das Bußgeld bis zu 5.000 Euro betragen.
Wer eine Test-Bescheinigung ausstellt, ohne dass wirklich ein Test vorgenommen wurde, der muss 1.000 zahlen. Auch hier ist laut NRW-Ministerpräsident Wüst mit 5.000 Euro schon bald ein fünfmal so hohes Bußgeld fällig.
Wer mindestens fünf Tage hintereinander etwa wegen Urlaubs nicht gearbeitet hat, muss am ersten Arbeitstag nach dieser Pause einen negativen Corona-Test vorlegen. Tut er das nicht, beträgt das Bußgeld 250 Euro. Wird der Arbeitgeber dabei erwischt, dass er den Test nicht kontrolliert, muss er 500 Euro bezahlen. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen haben nur Menschen aus der Gruppe der 3G Zutritt. Stellt die Leitung der Einrichtung das nicht sicher, wird ein Bußgeld von 2000 Euro fällig.
Wer in Restaurants oder bei Veranstaltungen Impf- und Testnachweise nicht sorgfältig kontrolliert, muss derzeit ein Bußgeld von 500 Euro fürchten, künftig könnten es 2.000 Euro sein.
Wenn das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet hat und man kommt dem nur zögerlich nach oder verstößt gegen Quarantäneauflagen, beträgt das Bußgeld 250 Euro.
Wer in Quarantäne ist und Besuch empfängt, muss 250 Euro Strafe zahlen, wenn er erwischt wird.
Wer eine Einrichtung öffnet, für die das vorgeschriebene Hygienekonzept nicht vorgelegt wurde, riskiert ein Bußgeld von 2.000 Euro. Das betrifft etwa Clubs, Bars, Discos etc.
Wer gehen weitere Anordnung etwa der Ordnungsbehörden verstößt, der kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro belegt werden.
Der Bußgeld-Katalog datiert vom 1. September, ist aber auch Mitte November so noch gültig.
(*) Eine erste Version dieses Textes erschien vor der Verschärfungs-Ankündigung von Hendrik Wüst. Wir haben den Text entsprechend ergänzt und aktualisiert; mit dpa
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
