Schutz vor Geflügelpest: Jetzt gilt auch im Kreis Borken die Stallpflicht

Viruskrankheit

Jetzt gilt wegen der sich immer weiter ausbreitenden Geflügelpest auch im Kreis Borken die Stallpflicht für Geflügel. Und das sind längst noch nicht alle Vorgaben, die Geflügelhalter beachten müssen.

Kreis

, 26.03.2021, 12:56 Uhr / Lesedauer: 1 min
Jetzt gilt wegen der sich rasant ausbreitenden Geflügelgrippe auch im Kreis Borken die Stallpflicht für Geflügel.

Jetzt gilt wegen der sich rasant ausbreitenden Geflügelpest auch im Kreis Borken die Stallpflicht für Geflügel. © picture alliance / Julian Stratenschulte/dpa

Das Land NRW hat auf Grund des dynamisch fortschreitenden Geflügelpest-Geschehens von Ostwestfalen bis hin zur Stadt Münster beschlossen, die Stallpflicht für Geflügel auch auf die Regierungsbezirke Münster und Arnsberg zu erweitern. Und es gibt noch deutlich mehr Vorgaben.

Für den Kreis Borken heißt das jetzt: Ab Samstag (27. März) gilt die Stallpflicht für Geflügel. Zudem sind Ausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt werden oder zusammenkommen, verboten.

Hochansteckende Viruskrankheit

Hintergrund der Maßnahmen ist die zunehmende Zahl der Geflügelpest-Fälle, insbesondere die Funde von Wildvögeln und die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen in den Regierungsbezirken Münster und Detmold. Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.

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Die Stallpflicht werde angeordnet, um eine Ansteckung bzw. Ausbreitung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände zu vermeiden, wie der Kreis in einer Pressemitteilung wissen lässt. In Geflügelhaltungen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen.

Tierbestand muss gemeldet werden

Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer das Eindringen von Wildvögeln verhindernden Seitenbegrenzung versehen sein.

Alle Geflügelhalter, auch private, sind unabhängig von einer Tierseuche verpflichtet, ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse NRW bei der Landwirtschaftskammer Münster zu melden.

Wichtig: Aus Schutzgründen hat der Kreis Borken zudem Geflügelausstellungen und Märkte im Kreis untersagt, da auch von diesen Veranstaltungen trotz aller präventiven Maßnahmen ein hohes potentielles Risiko der Erregerverbreitung ausgeht.

Konkrete Verdachtsfälle oder Ausbrüche gibt es laut Angaben des Kreises nicht.