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Restaurants können Ungeimpfte mit Attest abweisen – Was sonst noch für Atteste gilt
Coronavirus
Wer kann ein Attest ausstellen, dass man nicht geimpft werden darf? Was ist mit einem solchen Attest erlaubt, was nicht? Fragen, die mit den jetzt neu geltenden Regeln noch wichtiger werden.
In vielen Bereichen gilt seit Donnerstag (13. Januar) die 2G-plus-Regel. Das betrifft im Prinzip den kompletten Freizeitbereich. Egal, ob jemand ins Fitness-Studio will oder ins Restaurant, ins Kino oder ins Theater: Neben einer vollständigen Impfung muss ein Test vorgelegt werden. Die Testpflicht entfällt nur, wenn man geboostert ist.
Für Ungeimpfte gibt es nur einen Ausweg
Damit ist ungeimpften Menschen der Zugang zu großen Teilen des gesellschaftlichen Lebens versperrt. Nur dann, wenn Menschen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, gibt es für sie einen Ausweg. Doch welche genauen Regeln gelten dabei?
Wichtig ist zunächst: Ausstellen kann ein solches Attest jeder Arzt und jede Ärztin. Das erklärte das Gesundheitsministerium des Landes auf Anfrage.
Der entscheidende Absatz der neuen Verordnung
Welchen Status man mit einem solchen Attest hat, das regelt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW im Absatz 8 des Paragraphen 2. Darin heißt es: „Im Rahmen dieser Verordnung sind den immunisierten Personen gleichgestellt (...) Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, wenn sie über einen negativen Testnachweis (...) verfügen .“
Unterm Strich bedeutet das: Auch mit Attest müssen Ungeimpfte einen Testnachweis vorlegen, wenn sie Einrichtungen oder Bereiche besuchen wollen, die nur Immunisierten vorbehalten sind. Das gilt beispielsweise beim Einkauf in einem Kaufhaus. Mit Attest dürfen prinzipiell auch Ungeimpfte rein, aber eben nur mit einem aktuellen negativen Test.
Restaurants dürfen Zugang trotzdem verwehren
Ob Ungeimpfte allerdings tatsächlich trotz Attest und Testnachweis etwa ein Restaurant auch betreten dürfen, ist damit aber noch lange nicht gesagt, denn „das Hausrecht hat Vorrang“, teilte ein Sprecher unseres Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Das heißt: Wenn ein Restaurant, Kino oder Bekleidungsgeschäft keine Ungeimpften in seinen Räumen haben will, darf die Betreiberin oder der Betreiber ihnen den Zutritt verweigern. Da hilft weder Attest noch Testnachweis.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
