Nach der Explosion mit 35 Verletzten in einem Ratinger Hochhaus verweigert der Verdächtige auch mit dem Psychiater das Gespräch. Das hat eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Dienstag mitgeteilt, die den Psychiater in dem Fall beauftragt hatte.
Dieser werde nun auf Basis der Ermittlungsakten ein Gutachten erstellen. Zuvor hatte der 57-Jährige bereits gegenüber den Ermittlern geschwiegen und sich nicht zum Geschehen geäußert. Zunächst hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ entsprechend berichtet.
Explosion in Ratingen: Motiv weiter unklar
Medienberichte, wonach es den Ermittlern gelungen ist, das Mobiltelefon des Verdächtigen zu „knacken“ und bei ihm Material der rechtsextremen QAnon-Verschwörungstheorie entdeckt wurde, bestätigte die Staatsanwältin nicht.
QAnon ist die Bezeichnung für eine Verschwörungserzählung, die 2017 in den USA ihren Anfang nahm. Dabei geht es um angebliche Pädophile und Kannibalen in den höchsten Machtzentralen und die Erzählung von einer verborgenen „Elite“, einem angeblichen „tiefen Staat“ („Deep State“).
Das Motiv des Verdächtigen sei weiter unklar, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Montag in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags berichtet. Bei der Explosion in Ratingen bei Düsseldorf waren am 11. Mai 35 Menschen verletzt worden. Drei von ihnen befanden sich am Montag weiter in Lebensgefahr.
57-jähriger Ratinger soll Explosion ausgelöst haben
Ein 57-jähriger Ratinger soll die Explosion am 11. Mai ausgelöst haben, als Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr seine Wohnungstür öffneten. Gegen ihn war nach der Explosion Haftbefehl wegen versuchten Mordes in neun Fällen erlassen worden.
Die Einsatzkräfte, die wegen eines überquellenden Briefkastens und Verwesungsgeruchs unter dem Stichwort „hilflose Person“ gerufen worden waren, seien darüber informiert gewesen, dass gegen den 57-jährigen Bewohner und späteren Verdächtigen ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vorlag, berichtete Reul.
Dieser sogenannte Vollstreckungshaftbefehl wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe sei für die Polizei „tägliches Brot“. Weil dem Haftbefehl nur einfache Körperverletzungsdelikte wie Ohrfeigen zugrunde lagen, sei der Ratinger in der Polizeidatenbank „Inpol“ gemäß den bundesweit einheitlichen Kriterien nicht als Gewalttäter geführt worden.
Nur einen Tag später, am 12. Mai, sei ein weiterer Termin angesetzt gewesen, um den Haftbefehl bei dem Mann zu vollstrecken. Er hätte aber nicht zwingend ins Gefängnis gemusst, sondern dies durch Zahlung der ausstehenden Geldstrafe abwenden können.

Das NRW-Innenministerium hatte vor gut einem Jahr nach mehreren Amoklagen eine Früherkennung von „Personen mit Risikopotenzial“ (Periskop) eingeführt. Der 57-jährige Ratinger sei aber weder als Intensivtäter noch als psychisch auffällig bekannt gewesen, sagte Reul nach der Sitzung. Von daher habe keine Chance bestanden, ihn mittels „Periskop“ auf das „Radar“ der Sicherheitsbehörden zu bekommen. „Periskop ist super, löst aber auch nicht alle Probleme“, sagte Reul.
Der Innenminister bestätigte, dass in einer anderen Wohnung des Hauses nach der Räumung ein 73 Jahre alter Bewohner tot aufgefunden wurde. In diesem Fall ermittele die Duisburger Polizei, warum er starb.
Kein Vorwurf an Einsatzkräfte
Die weibliche Leiche, die in der Wohnung des Ratingers entdeckt wurde, sei bereits teilweise skelettiert gewesen und habe in einem Rollstuhl gesessen. Dabei dürfte es sich um die Mutter des Verdächtigen handeln. Die Identifizierung dauere weiter an.
Die Gewerkschaft der Polizei hatte im Vorfeld der Sondersitzung vor „parteipolitischen Ränkespielen“ gewarnt. Die Befürchtung bestätigte sich am Montag nicht. Der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens lobte im Nachgang die „große Sachlichkeit“. Den Einsatzkräften sei kein Vorwurf zu machen, sagte Mertens. „Sie haben alles getan, was man tun konnte. Mit so einer Grausamkeit kann man nicht rechnen.“
Reul sagte in Richtung Opposition, die Sondersitzung sei nach seinem Gefühl zu früh einberufen worden. „Nach solchen Angriffen auf unsere Einsatzkräfte kann man nicht ohne Weiteres zur Tagesordnung übergehen. Es ist unsere Pflicht, den Minister um einen Bericht zu bitten. Das sind wir den Opfern schuldig“, entgegnete SPD-Fraktionsvizechefin Elisabeth Müller-Witt.
„Wir müssen auch überlegen, wie wir die Mitarbeiter besser schützen und den Opfern besser helfen können.“ Dies betreffe nicht nur Polizisten und Feuerwehrleute, sondern auch Gerichtsvollzieher und Jugendamtsmitarbeiter. „Die treten in unserem Auftrag vor eine Tür und wissen nicht, was sie dahinter erwartet“, sagte Müller-Witt. Mit Blick auf das Konzept zur Früherkennung von Personen mit Risikopotenzial scheine es noch erhebliche Entwicklungspotenziale zu geben.
dpa
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