Quarantäne und Isolation: Was in NRW aktuell gilt – und was bei Rückkehr aus dem Urlaub

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Quarantäne und Isolation: Was in NRW aktuell gilt – und was bei Rückkehr aus dem Urlaub

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Wer Kontakt mit Corona-Infizierten hatte, muss in Quarantäne – aber nicht immer. Wer aus dem Ausland einreist, muss auch in Quarantäne – aber nicht immer. Verwirrend. Wir schaffen Klarheit.

NRW

, 20.01.2022, 04:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Rund um die Vorschriften zu Quarantäne und Isolation tauchen immer wieder eine Fülle von Fragen auf. Mit steigenden Infektionszahlen steigt die Wahrscheinlichkeit, irgendwann engeren Kontakt mit einem Menschen zu haben, der das Coronavirus in sich trägt. Dann droht Quarantäne. Was ist dann zu tun?

Und was ist, wenn ich nach dem Urlaub aus einem Land nach Deutschland zurückkomme, das als Hochrisiko- oder gar als Virus-Variantengebiet gilt? Wir haben hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

? Was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?

In Isolation muss sich ein mit dem Coronavirus Infizierter begeben, in Quarantäne eine Kontaktperson. Das ist der einzige Unterschied. Für beide gilt: Keine Kontakte nach außen.

? Wie lange dauert die Isolation für Infizierte?

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss sich zehn Tage lang isolieren und darf keinen Kontakt zu anderen haben. Nach sieben Tagen besteht die Möglichkeit, mit einem negativen PCR-Test die Isolation vorzeitig zu beenden, sofern man die 48 Stunden zuvor symptomfrei war.
Kinder und Jugendliche können sich auch mit einem einfachen Antigen-Schnelltest nach sieben Tagen freitesten.

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? Wie sind die Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen?

Grundsätzlich gilt auch bei einem Kontakt zu einem Infizierten, dass man zehn Tage lang keinen persönlichen Kontakt zu anderen Menschen haben darf. Nach sieben Tagen kann man sich allerdings ebenfalls freitesten – und zwar auch mit einem Schnelltest. Kinder und Jugendliche können sich bereits nach fünf Tagen auf diese Weise freitesten.

? Wer muss nicht in Quarantäne?

Es gibt seit Mitte Januar erhebliche Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie...

  • geboostert, also dreimal geimpft sind.
  • zweifach geimpft sind und die zweite Impfung mindestens 14 Tage und höchsten 90 Tage zurückliegt.
  • geimpft und genesen sind.
  • „frisch genesen“ sind, also die Genesung weniger als 90 Tage zurückliegt.

? Was gilt es bei der Rückkehr aus dem Ausland zu beachten?

Sofern man sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, gibt es umfangreiche Regelungen zu beachten und es droht eine Pflicht zur Quarantäne.

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? Wo erfahre ich, ob das Land, aus dem ich nach Deutschland einreise, ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ist?

Die Einschätzung, welches Land gerade als besonders risikobehaftet eingestuft ist, kann sich täglich ändern. Die aktuelle Auflistung der Länder findet sich hier. Derzeit gelten 135 Länder dieser Erde als Hochrisikogebiete.

Allerdings gibt es weltweit zur Zeit kein einziges Land, das als Virusvariantengebiet zählt. Das war Anfang Januar noch anders, als zahlreiche Länder in diese Kategorie fielen, in denen sich die Omikron-Variante stark ausgebreitet hatte.

Inzwischen aber hat sich Omikron überall breit gemacht, so dass es wenig sinnvoll ist, länger zwischen Hochrisiko- und Variantengebieten zu unterscheiden. Daher verzichten wir im weiteren Verlauf dieses Textes der Übersichtlichkeit halber auf die für solche Staaten geltenden Regelungen.

Die Lage kann sich allerdings jederzeit wieder ändern, wenn irgendwo auf der Erde sich eine neue Virus-Variante auf den Weg macht, die Welt zu erobern. Dann gäbe es sehr schnell neue Variantengebiete mit sehr rigiden Vorschriften und weniger Schlupflöchern.

? Was ist zu tun, wenn ich aus einem Hochrisikogebiet einreise?

Reisende sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen. Für die Anmeldung erhält man eine Bestätigung, die man bei der Einreise dabei haben muss.

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? Wie steht es um die Quarantänepflicht bei der Einreise?

Grundsätzlich muss jeder, der aus einem Hochrisikogebiet – und das sind ja die meisten Länder weltweit –- kommt, für zehn Tage in Quarantäne.

? Wie komme ich vorzeitig aus der Einreise-Quarantäne?

Aus der Quarantäne-Pflicht bei der Einreise können sich Ungeimpfte frühestens nach fünf Tagen freitesten, sofern sie das negative Testergebnis auf dem Einreiseportal hochladen.

Geimpfte und Genesene können sich jederzeit von der Quarantänepflicht befreien, indem sie den Impf- oder Genesenennachweis ebenfalls über das Einreiseportal hochladen. Daher empfiehlt es sich, genau das noch vor der Einreise zu tun, weil dann die Quarantänepflicht ganz entfällt.

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