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Geboostert oder nicht? Wer unter „2G plus“ fällt und was für Johnson & Johnson gilt
Coronavirus
Es herrscht Konfusion. Oft gilt: Zutritt nur für „2G plus“. Das ist nicht neu, aber es gibt neue Regeln in NRW, wer als „plus“ zählt. Und es gibt den Spezialfall Johnson & Johnson. Wir klären auf.
Seit dem 16. Januar (Sonntag) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Schon wieder, möchte man sagen, denn die Vorgängerin hat gerade einmal drei Tage überlebt. Die wichtigste Änderung dabei betrifft die 2G-plus-Regelung.
In vielen Bereichen hat man jetzt nur noch Zugang, wenn man geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen kann, wobei dieser Test auch ersetzt werden dann. Doch dazu später. Das betrifft im Prinzip den kompletten Freizeitbereich, also Restaurants, Kneipen, Kinos, Theater, Fitness-Studios und vieles mehr. Das klingt auf den ersten Blick höchst einfach, ist es aber nicht. Deshalb hier der Reihe nach.
? Wer gilt als geimpft?
Wenn von einem Zugang für Geimpfte die Rede ist, ist immer „vollständig geimpft“ gemeint, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird. „Vollständig“ geimpft ist ein Mensch immer dann, wenn seine zweite Corona-Schutzimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Wichtig an dieser Stelle: Ab 1. Februar 2022 gilt der digitale Impfnachweis über die ersten beiden Impfungen europaweit nur noch neun Monate nach der zweiten Impfung. Bis dahin sollte eine dritte, eine Booster-Impfung erfolgt sein. Das ist vor allem für Reisen innerhalb der EU von Bedeutung.
? Wer gilt als „genesen“?
Als „genesen“ gelten all jene, die mit einem PCR-Test nachweisen können, dass sie mit dem Coronavirus infiziert waren. Dieser positive Test muss mindestens 27 Tage zurückliegen und darf höchstens 90 Tage alt sein. Diese zeitliche Beschränkung der Gültigkeit auf 90 Tage ist neu. Um danach weiter zur 2G-Gruppe zu gehören, ist also eine rechtzeitige Impfung erforderlich.
? Was bedeutet „2G plus“ konkret?
Prinzipiell bedeutet das „plus“, dass nur Geimpfte und Genesene zu einem Ort Zutritt haben, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen können. Das kann ein PCR-Test sein, der maximal 48 Stunden zuvor entnommen wurde, oder aber ein Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt sein darf.
? Wer muss keinen zusätzlichen Test bei „2G plus“ vorlegen?
Grundsätzlich muss niemand einen zusätzlichen Test absolvieren, wenn er „geboostert“ ist, das heißt: Er muss drei Corona-Schutzimpfungen erhalten haben.
Das gilt unabhängig davon, mit welchem Impfstoff jemand geimpft wurde, und damit auch für all jene, die eine erste Impfung mit „Johnson & Johnson“ erhalten hatten.
Das ist seit dem 16. Januar neu und das ist besonders irritierend, denn: Ursprünglich hieß es, dass bei Johnson & Johnson nur eine Impfung zur vollständigen Immunisierung erforderlich sei. Anfang Oktober hieß es, man brauche doch eine zweite Impfung und jetzt muss man wie bei allen anderen Impfstoffen auch bei Johnson & Johnson das dritte Mal geimpft werden. Das sei notwendig, um einen hohen Schutz vor einer Infektion aufzubauen.
? Was ist mit jenen, die noch gar nicht geboostert werden können, weil die zweite Impfung noch nicht lange genug zurückliegt?
Für diesen Fall gilt: Die Bedingungen von „2G plus“ erfüllen auch Menschen, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. Das bedeutet: Alle Menschen, egal mit welchem Serum sie geimpft wurden, und erst vor einigen Wochen das zweite Mal geimpft werden konnten, haben noch Zeit bis zur dritten Impfung.
Das gilt ausdrücklich auch für jene, die beim ersten mal das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben. In diesem Sinne gelten sie quasi als geboostert.
? Was ist für Menschen, die sich infiziert haben und geimpft wurden?
Wer mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft wurde und davor oder danach mit dem Virus infiziert war, gilt als geboostert.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
