Porto, Plastiktüten, Mindestlohn: Das ändert sich 2022
Neues für Verbraucher
Ein neues Jahr, eine neue Regierung - und viele neue Regelungen. Was wird teurer, was wird billiger und was ändert sich komplett?

Für Verbraucher gibt es im neuen Jahr etliche Änderungen. Wir geben den Überblick. © picture alliance/dpa/Kyodo
Der Mindestlohn wird erhöht, Verträge im Internet sollen leichter gekündigt werden können und die CO2-Steuer steigt - im Jahr 2022 kommen auf die Bürger viele Änderungen zu. Ein Überblick:
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Verbot von Plastiktüten
Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden.Einkaufstüten aus Plastik geht es weiter an den Kragen. © picture alliance/dpa
Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet. -
Porto
Die Deutsche Post plant angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar höhere Portogebühren. So sollen für einen Standardbrief 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig werden.Das Briefporto wird im neuen Jahr erhöht. © picture alliance/dpa
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CO2-Steuer
Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Euro fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern. -
Fahrkarten im Zug
Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann. -
Kükentöten
Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind.Kükentöten wird ab 2022 verboten. © picture alliance/dpa
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Mindestlohn
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt. -
Kündigungsbutton
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können. -
Corona-Bonus
Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen - steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. -
Elektrogeräte
Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden.Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln. -
Erhöhung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird. -
Mehr Unterhalt für Trennungskinder
Zum neuen Jahr steht Trennungskindern laut „Düsseldorfer Tabelle“ etwas mehr Unterhalt zu. Allerdings liegt die Erhöhung in vielen Fällen unter einem Prozent. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro). -
Gewährleistung
Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt. -
Elektronische Krankschreibung
Zum 1. Januar werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden. -
EEG-Umlage
Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen. -
Pfandpflicht
Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.Auch für Säfte gilt ab 2022 das Pfand-Gebot. © picture alliance/dpa/dpa-tmn
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Recycling-Quoten
Ab dem neuen Jahr gelten für Verpackungen höhere Recycling-Quoten. Künftig müssen 90 Prozent der Verpackungen aus Eisenmetallen, Aluminium, Glas sowie Papier, Pappe und Kartons wiederverwendet werden. Bislang galt dafür eine Quote von 85 Prozent. Für Getränkekartons steigt die Quote von 75 auf 80 Prozent. -
Plug-in-Hybride
Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer. -
Schornsteine
Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft. -
Tabaksteuer
Am 1. Januar gibt es erstmals seit sieben Jahren wieder eine Tabaksteuererhöhung in der Bundesrepublik. In Deutschland steigt die Steuer für eine Packung mit 20 Zigaretten im neuen Jahr um durchschnittlich 10 Cent. 2023 werden weitere 10 Cent aufgeschlagen, in den Jahren 2025 und 2026 kommen noch einmal jeweils 15 Cent pro Packung hinzu.Am 1. Januar gibt es erstmals seit sieben Jahren wieder eine Tabaksteuererhöhung in der Bundesrepublik. © picture alliance/dpa
Am 1. Januar 2022 tritt zudem das Tabaksteuermodernisierungsgesetz in Kraft. Auch Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak, die beide bislang niedriger - nämlich wie Pfeifentabak - besteuert worden sind, werden damit höher besteuert. Auch bei den Liquids für E-Zigaretten wird an der Steuerschraube gedreht - jedoch erst ab 1. Juli 2022. -
Tattoofarben
Vom 4. Januar an unterliegen viele Chemikalien in Tattoo-Farben in der gesamten EU den Beschränkungen durch die sogenannte REACH-Verordnung. Auf der Bannliste stehen dann Tausende Substanzen.Für Tattoo-Farben gibt es im neuen Jahr neue Regeln. © picture alliance/dpa
Viele von ihnen sind aus Sicht der EU potenziell gefährlich oder nicht ausreichend erforscht. 2020 wurde das Verbot beschlossen, jetzt läuft die Übergangszeit aus. Das Ziel ist laut der EU-Kommission nicht, Tätowierungen grundsätzlich zu verbieten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) betont, es gehe darum, „Tätowierfarben und Permanent Make-up sicherer zu machen“.
dpa
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Der Artikel "Porto, Plastiktüten, Mindestlohn: Das ändert sich 2022" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.