OVG bestätigt Verbot von Sammelbox für Arznei-Rezepte

Eine Apothekerin aus Herne darf laut einem Urteil in einem Supermarkt der Stadt keine Sammelbox für Rezepte aufstellen und dann Medikamente nach Hause liefern. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist das nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Sammelbox zur Versorgung eines abgelegenen Ortsteils dienen würde. Dies sei aber in dem vorliegenden Streit nicht der Fall. Die Stadt Herne hatte der Frau, die in der Nähe des Supermarktes eine Apotheke betreibt, das Aufstellen verboten (Az.: 13 A 2289/16).

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Münster

, 02.07.2018, 01:39 Uhr / Lesedauer: 1 min
Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes in Münster. Foto: Bernd Thissen/Archiv

Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes in Münster. Foto: Bernd Thissen/Archiv

Auch sei die Sammelbox nicht durch die Erlaubnis der Klägerin zum Versand von Arzneimitteln gedeckt. Wegen der räumlich engen Bindung an die Apotheke vor Ort sei dies kein Versandhandel, argumentierte das OVG. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.