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Einen Notfall-Rucksack mit diesem Inhalt sollte jeder jederzeit fertig gepackt haben
Notfall-Vorsorge
Einen Lebensmittel-Notvorrat für einige Tage hat seit Corona fast jeder zu Hause. Was aber ist, wenn ich mein Haus verlassen muss, etwa, weil es brennt? Was muss ich unbedingt mitnehmen?
Seit Wladimir Putin seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine gestartet hat, hat der Begriff der Vorsorge auch bei uns eine Renaissance erlebt. Schon in Corona-Zeiten hatten die Deutschen Lebensmittel, Toilettenpapier und anderes gehortet. Inzwischen hat nahezu jeder und jede einen Notvorrat bei sich zu Hause angelegt, mit dem sich ein paar Tage ohne Einkauf überbrücken lässt.
Was aber ist, wenn es nicht um Quarantäne, Isolation oder einen plötzlichen Stromausfall geht, sondern darum, dass ich meine Wohnung verlassen muss? Das kommt häufiger vor, als man auf den ersten Blick denken mag. Allein in Deutschland gibt es Jahr für Jahr rund 200.000 Wohnungsbrände. Das sind im Schnitt fast 550 an jedem einzelnen Tag.
Was muss man mitnehmen, wenn ein Feuer ausbricht oder ich aus anderen Gründen meine Wohnung – etwa wegen Hochwassers oder einer Bombenentschärfung – verlassen muss und nicht weiß, ob und in welche Zustand ich sie wieder betreten werde?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) rät dazu, einen Notfallrucksack zu packen. Im Falle eines Falles kann man den schnell greifen, ohne erst packen zu müssen. Er soll so gefüllt sein, dass man die ersten Tage außer Haus zurecht kommt. Als oberste Grundregel rät das BBK: „Nehmen Sie für jedes Familienmitglied nicht mehr mit als in einen Rucksack passt.“ Und: es sollte ein Rucksack sein, kein Koffer. So hat man beide Hände frei.
Das gehört in den Notfallrucksack
Diese Dinge, die man sehr gut vorbereiten kann, gehören laut BBK unbedingt in den Notfallrucksack:
- persönliche Medikamente
- Erste-Hilfe-Material
- batteriebetriebenes Radio, Reservebatterien
- Dokumentenmappe (Näheres dazu unten)
- Verpflegung für zwei Tage in staubdichter Verpackung
- Wasserflasche
- Essgeschirr und -besteck
- Taschenlampe, Reservebatterien
- Schlafsack oder Decke
- Kleidung für ein paar Tage (Zwiebel-Prinzip beachten, auch an Regenschutz und wetterfeste Schuhe denken)
- Kopfbedeckung
- Handschuhe
- Hygieneartikel (zum Beispiel Artikel für Monatshygiene, Windeln) für ein paar Tage
- Schutzmaske, behelfsmäßiger Atemschutz
- für Kinder: Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS-Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerien.
Außerdem müssen kurzfristig diese Dinge in den Rucksack gepackt werden, wenn es so weit ist:
- Personalausweis / Reisepass
- Bargeld, Geldkarten
- Gesundheitskarte der Krankenversicherung
- Impfpass
- Haustürschlüssel, ggf. Autoschlüssel
- Handy / Smartphone falls vorhanden
Das gehört in die Dokumentenmappe
Manchmal ist es schwierig und aufwendig, verloren gegangene wichtige Dokumente wiederzubeschaffen. Manchmal ist es sogar unmöglich. Daher sollte man alle wichtigen Dokumente in einer Mappe zusammenstellen und griffbereit aufbewahren. Zudem sollte man vorab Kopien wichtiger Dokumente digital speichern oder andernorts hinterlegen.
Was genau in jedem Einzelfall in die Dokumentenmappe gehört, ist in der Tat eine ganz individuelle Sache. Das BBK hat dazu lediglich eine Checkliste zusammengetragen, anhand derer man sich selbst vergewissern kann, was mit muss und was nicht. Und das BBK unterscheidet, ob man das Original oder eine Kopie mit in die Mappe stecken sollte:
Im Original:
Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch
Im Original oder als beglaubigte Kopie:
- Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
- Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
- Qualifizierungsnachweise: Zeugnisse (Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
- Verträge und Änderungsverträge, zum Beispiel auch Mietverträge, Leasingverträge etc.
- Testament, Patientenverfügung und Vollmacht
In diesen Fällen reichte eine Kopie für die Dokumentenmappe:
- Personalausweis, Reisepass
- Führerschein und Fahrzeugpapiere
- Impfpass
- Grundbuchauszüge
- sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
- Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
- Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
- Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
- Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
