Neonazi-Gruppe «Sturm 34» kriminelle Vereinigung
Bei der sächsischen Neonazi-Gruppe «Sturm 34» handelt es sich um eine kriminelle Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Jugendliche Zuhörer im April 2008 im Prozess gegen die Neonazi-Gruppe «Sturm 34» im Landgericht Dresden.
Die Kameradschaft habe beabsichtigt, das sächsische Mittweida durch die Schaffung einer sogenannten nationalbefreiten Zone «zeckenfrei» und «braun» zu machen, urteilte das Gericht im Prozess gegen fünf Mitglieder der Gruppe.
Damit war die Revision der Staatsanwaltschaft erfolgreich. Der Fall muss vor dem Landgericht Dresden neu aufgerollt werden (Az.: 3 StR 277/09).
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