Missbrauchs-Gutachten: Kardinal Woelki entbindet Weihbischof und Offizial von Pflichten

Katholische Kirche

Das Gutachten zu den Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln hat Konsequenzen. Kardinal Woelki suspendiert zwei Würdenträger. Auch gegen den verstorbenen Kardinal Meisner gibt es Vorwürfe.

Köln

18.03.2021, 11:04 Uhr / Lesedauer: 3 min
Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, nimmt an einer Pressekonferenz zur Vorstellung eines Gutachtens zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch teil.

Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, nimmt an einer Pressekonferenz zur Vorstellung eines Gutachtens zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch teil. © picture alliance/dpa/AFP Pool

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße ist in einem Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen der elffachen Pflichtverletzung beschuldigt worden. Dabei handele es sich unter anderem um Verstöße gegen die Melde- und Aufklärungspflicht. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wurde hingegen von den Gutachtern entlastet.

Woelki zog sofort Konsequenzen aus dem Gutachten, indem er zwei hohe Würdenträger seines Bistums, den Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und den Offizial Günter Assenmacher, vorläufig von ihren Aufgaben entband. „Nicht für alle hier Genannten bin ich zuständig“, sagte Woelki. „Bei einem Erzbischof und bei einem Weihbischof muss der Heilige Stuhl entscheiden.“ Mit dem Erzbischof meinte er Heße.

Am Freitag (19. März) ist zudem ein weiterer Bischof vorläufig beurlaubt worden. Weihbischof Ansgar Puff habe Kardinal Rainer Maria Woelki selbst darum gebeten, teilte das Erzbistum Köln mit.

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Weihbischof bittet Papst um Urteil

Weihbischof Schwaderlapp sagte derweil, dass er Papst Franziskus bereits seinen Amtsverzicht angeboten habe. „Ich bitte Papst Franziskus um sein Urteil“, so Schwaderlapp. „Ich kann nicht Richter in eigener Sache sein.“ Auch Heße hatte schon im November angekündigt, er wolle Rom prüfen lassen, ob die Untersuchungsergebnisse „Auswirkungen auf mein Amt als Erzbischof in Hamburg haben“. Bisher hat Heße alle Vorwürfe bestritten.

Der heutige Erzbischof von Hamburg war früher Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln. Auf diese Zeit beziehen sich die Vorwürfe. Der Gutachter Björn Gercke und seine Kollegin Kerstin Stirner zeichneten bei der Vorstellung ihres 800 Seiten starken Gutachtens ein düsteres Bild von den Verhältnissen im Erzbistum Köln.

Die Auswertung der Akten von 1975 bis 2018 habe unter anderem ergeben, „dass sich Jahrzehnte offenbar niemand getraut hat, solche Fälle zur Anzeige zu bringen“, kritisierte er. „Im Erzbistum Köln gab es immer wieder Bestrebungen von einzelnen Verantwortungsträgern, Fälle sexuellen Missbrauchs nicht öffentlich werden zu lassen.“

Man sei bestrebt gewesen, sie nicht an „die große Glocke“ zu hängen, um Reputationsschaden von der Kirche abzuwenden. Dabei stellte Gercke klar, dass das Erzbistum Köln kein Einzelfall sei: „Ich bin mir nicht sicher, ob Sie bei diesen Maßstäben in Deutschland ein Bistum finden, in dem wir keine Pflichtverletzungen festgestellt hätten.“

Ein erstes Gutachten einer Münchner Kanzlei war von Woelki unter Verschluss gehalten worden, wofür er rechtliche Bedenken anführte. Dieses Verhalten Woelkis hatte eine Vertrauenskrise im größten deutschen Bistum ausgelöst. Woelki wurde von Gercke nun allerdings ausdrücklich in Schutz genommen. „Medial wäre es für uns am einfachsten gewesen, Herrn Woelki hier zum Schafott zu führen“, sagte der Strafrechtler. Dafür gebe es aber keine Grundlage.

Kritik am Gutachten

Auch in dem zurückgehaltenen Münchner Gutachten sei Woelki nicht belastet worden, was die Kanzlei der Referentin des Kardinals schon im vergangenen Frühjahr mitgeteilt habe. „Wenn der Kardinal wirklich etwas bezüglich seiner eigenen Person zu vertuschen gehabt hätte, hätte er das Münchner Gutachten durchwinken können“, sagte Gercke. Dann hätte er „seine Ruhe gehabt“.

Versäumnisse sah Gercke dagegen bei Woelkis Vorgänger Joachim Meisner (1933-2017). Auf dessen Konto gehe ein Drittel aller festgestellten Pflichtverletzungen, mehr als 20. Weitere Pflichtverletzungen wurden bei Meisners Vorgänger Kardinal Joseph Höffner (1906-1987) festgestellt. Dieser war von 1976 bis 1987 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.

Der renommierte Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisierte das Gutachten. Es sei zwar gut, dass einige Verantwortliche, die Pflichtverletzungen begangen hätten, in der Untersuchung identifiziert würden. Doch gleichzeitig gelte: „In weiten Teilen wirken die Ausführungen eher wie eine Verteidigungsrede, weil mit nicht überzeugender Rechtsunkenntnis operiert wird und somit Vertuscher exkulpiert werden“, sagte Schüller der Deutschen Presse-Agentur.

Insgesamt 202 Beschuldigte

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, bezeichnete das Ausmaß der Vorwürfe als „erschreckend“. Er sei froh, dass die „Zeit des unerträglichen Wartens“ auf die Untersuchung nun ein Ende habe, erklärte Rörig.

Insgesamt wurden in dem Gutachten Hinweise auf 202 Beschuldigte festgestellt. Die Opfer waren demnach mehrheitlich Jungen. Bei 63 Prozent der Beschuldigten handele es sich um Kleriker, also Priester. In knapp 32 Prozent der Fälle habe es sich um sexuellen Missbrauch gehandelt, in gut 15 Prozent um schweren sexuellen Missbrauch. Die anderen Fälle stuft Gercke unter anderem als Grenzverletzungen und sonstige sexuelle Verfehlungen ein.

dpa