Muss der "Waldmensch" in die Psychiatrie?
Prozess in Hagen
Seit vier Jahren lebt ein 75-Jähriger Hagener freiwillig im Wald. „Da wohne ich nicht, da hause ich“, sagte er am Dienstag vor dem Hagener Landgericht. Vor anderthalb Jahren soll der "Waldmensch" mit einem Stein eine Scheibe eingeworfen haben. Die Richter sollen nun prüfen, ob er psychisch krank und eine Gefahr für die Allgemeinheit ist.

Der sogenannte Waldmensch aus Hagen soll mit einem Stein eine Scheibe eingeworfen haben. Das zuständige Landgericht prüft nun, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit ist.
Heike Hartmann-Garschagen hatte zu Prozessbeginn Schwerstarbeit zu verrichten. Die Vorsitzende der 4. Strafkammer spricht üblicherweise mit milder, bedächtiger Stimme. Diesmal musste sie förmlich brüllen, um sich im Gerichtssaal Gehör zu verschaffen.
Das lag allerdings nicht etwa daran, dass es Tumulten oder ähnlichem gekommen war. Grund war schlicht und ergreifend Horst-Dietrich V., der "Waldmensch", der mit vor der Brust verschränkten Armen auf seinem Stuhl saß und trotzig verkündete: „Ich bin schwerhörig. Ich verstehe Sie nicht.“
Einweisung nur bei Gefahr für Allgemeinheit
Ob er im Jahr 2014 tatsächlich einen Pflasterstein durch die Terrassenscheibe eines Hauses in der Nähe seiner Hütte geworfen hat, ist unklar. V. selbst wird sich erst später zu dem Vorwurf äußern. Dann, wenn ein psychiatrischer Sachverständiger mit im Saal sitzt, der ihn begutachten soll.
Doch selbst wenn der Fachmann zu dem Schluss kommt, dass der 75-Jährige psychisch krank und schuldunfähig war, muss der Angeklagte noch lange nicht mit seiner unbefristeten Unterbringung in einer geschlossenen Klinik rechnen.
Einweisen dürfen die Richter ihn nur, wenn er tatsächlich für die Allgemeinheit gefährlich ist. „Menschen, die einfach nur lästig und unangenehm sind, muss die Gesellschaft hinnehmen“, stellte die Richterin gleich klar.
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