
© Sven Betz
Muss der Ewibo-Chef vor Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gehen?
Bocholt Ewibo
Die Gesellschafterversammlung will dem Ewibo-Chef Berthold Klein-Schmeink einen Aufhebungsvertrag anbieten, obwohl die Staatsanwaltschaft nichts Konkretes gegen ihn gefunden hat.
Seit März durchforstet die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität die wegen einer anonymen Anzeige beschlagnahmten Unterlagen der Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft (Ewibo). Noch hat sie ihre Ermittlungen, die sich speziell gegen Ewibo-Chef Berthold Klein-Schmeink und Ex-Kämmerer Ludger Triphaus richten, nicht abgeschlossen.
Mitte oder Ende November kann laut Oberstaatsanwalt Udo Vennewald mit „belastbaren Ergebnissen“ gerechnet werden. Doch darauf wollen Bürgermeister Thomas Kerkhoff sowie die Fraktionschefs Burkhard Weber (CDU) und Martin Schmidt (SPD), die die Ewibo-Gesellschafterversammlung bilden, offensichtlich nicht länger warten: Nach BBV-Informationen erklärten sie dem Ewibo-Aufsichtsrat, dass sie Klein-Schmeink einen Aufhebungsvertrag anbieten wollen.
„Vage Unterstellungen und Vorwürfe“
Etwas Konkretes gegen den Ewibo-Chef habe die Staatsanwaltschaft bislang wohl nicht gefunden, sagen Politiker verschiedener Couleur. Obwohl die Stadt drei Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) sowie drei weitere Mitarbeiter (insgesamt 3,25 Stellen) zur Unterstützung der Staatsanwaltschaft abstellte.
In der Sitzung des Aufsichtsrates seien denn auch eine Reihe von „vagen Unterstellungen und Vorwürfen“ gegen den langjährigen Ewibo-Chef erhoben worden. All dies, um zu begründen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Gesellschafterversammlung gestört sei, heißt es.
Druck auf Klein-Schmeink wächst
Andererseits hatten Aufsichtsratsmitglieder bei all den vorgetragenen Argumenten den Eindruck, dass sie dem Vorschlag für einen Aufhebungsvertrag nur zustimmen könnten. Von der Einholung eines „Stimmungsbildes“ habe Kerkhoff gesprochen. Der Druck auf den zurzeit freigestellten Ewibo-Chef jedenfalls steigt. Lehnt er einen Aufhebungsvertrag ab, kann die Gesellschafterversammlung ihn als Geschäftsführer auch einfach absetzen.
Bürgermeister Thomas Kerkhoff wollte sich zu dem Thema in keiner Weise äußern – auch nicht als Sprecher der Gesellschafterversammlung. Und Klein-Schmeink sagt ebenfalls nichts. Derweil laufen die Bestrebungen zur Umgestaltung der Ewibo. Deren Strukturen hat bekanntlich der Jurist Thomas Fock von der Kanzlei Wolter Hoppenberg untersucht.
Deutlich über 100.000 Euro soll die Kanzlei allein bis Mai dafür kassiert haben, wie Kerkhoff im Ewibo-Aufsichtsrat erklärt haben soll. Und das nur für das Mandat von der Ewibo. Ein weiteres Mandat hat die Kanzlei von der Stadt als Gesellschafterin, wie Kerkhoff bestätigte. Zu den Kosten und Einzelheiten will er mit Hinweis auf die Vertraulichkeit nichts sagen.
Bei einer Klausurtagung hätten Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung Ideen für die künftige Struktur der Ewibo besprochen. „Die Ergebnisse werden gerade durch die Geschäftsführung aufbereitet“, erklärt Kerkhoff. Ende des Jahres würden sie den Gremien und der Mitarbeitervertretung präsentiert und dann dem Rat vorgelegt. Ziel ist es offenbar, die Ewibo zu verschlanken, allen voran die Gesellschaftszwecke zu verändern und vor allem den Baubereich herauszunehmen.
Mögliche Personalverschiebungen
Möglich wären auch Personalverschiebungen. Das neue Konzept für die Quartiersentwicklung und die damit verbundene Erhöhung der Mittel um rund 382.000 Euro, dem gestern der Sozialausschuss zustimmte, könnte ein Anzeichen dafür sein. Sprich: Mitarbeiter der Ewibo, die sich bisher um Flüchtlinge kümmerten, könnten zum Verein Lia oder zur Caritas wechseln. Denn sie sollen im Rahmen der Quartiersarbeit künftig auch für diese Gruppe zuständig sein.
Die Linke hat gestern zudem zwei Anträge gestellt, wobei sie sich jeweils auf das Vorbild Stadtwerke beruft: Sie will die Gesellschafterversammlung der Ewibo auflösen und deren Entscheidungshoheit dem Aufsichtsrat übertragen. „Ist es zielführend und im Sinne der Transparenz noch zeitgemäß, dass drei Personen einen Wissensvorsprung haben und der Aufsichtsrat in vielen Bereichen nur beratende Funktion hat?“, fragt Fraktionschef Frank Büning.
Außerdem fordert er einen Sitz im Aufsichtsrat für einen Vertreter des neuen Ewibo-Betriebsrates – weil bei der Ewibo „umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen insbesondere im Personalbereich“ anstünden und Mitarbeiter umgesetzt oder entlassen werden müssten, heißt es im Antrag. Die Mitarbeiter sollten deshalb Gehör im Aufsichtsrat finden.