Der 28-jährige Angeklagte sitzt im Schwurgericht Dortmund.

Der 28-jährige Angeklagte sitzt im Schwurgericht Dortmund. © Werner von Braunschweig

Mord an Hannah S. in Hamm: 28-Jähriger verurteilt - am Ende überraschte er nochmal alle

rnSchwurgericht Dortmund

Im Mordfall Hannah S., die im September im Park neben dem OLG Hamm erstochen wurde, hat das Dortmunder Schwurgericht das Urteil gesprochen. Zuvor überraschte der Angeklagte noch einmal alle.

Dortmund/Hamm

, 29.06.2022, 18:16 Uhr / Lesedauer: 2 min

Hannah S. wurde nur 25 Jahre alt. Auf dem Heimweg von einer Disco in der Hammer Innenstadt wurde sie im September erstochen und im Park neben dem Oberlandesgericht abgelegt.

Seit Beginn des Prozesses im März hatte der Tatverdächtige zu dem Vorwurf geschwiegen. Die Polizei hatte ihn schon am Tag nach der Tat festgenommen. Später stellte sich heraus, dass nicht nur das Tatmesser in seiner Wohnung gefunden werden konnte. Darüber hinaus konnten Forensiker seine DNA an der Leiche sichern. Und auf dem Mobiltelefon des Mannes stellten Spezialisten zwei zuvor gelöschte Fotos wieder her. Diese zeigten die zum Teil entblößte Leiche von Hannah S.

Dass der 28-Jährige der Täter ist, steht daher für die Richter sicher fest. „Daran haben wir keine Zweifel“, sagte der Vorsitzende Thomas Kelm in der Urteilsbegründung.

Und selbst wenn es noch Restzweifel gegeben hätte, hätte der Angeklagte selbst sie an diesem letzten Verhandlungstag ausgeräumt. Als er von zwei Wachtmeistern in den Saal geführt wurde, hielt er sich wie immer einen Aktenordner vor das Gesicht, damit er auf Fotos und Videoaufnahme nicht zu erkennen sein würde.

Angeklagter im Mordfall Hannah S.: „Es tut mir leid“

Anders als sonst war die Vorderseite des Ordners diesmal aber nicht vollkommen leer. In krakeligen Buchstaben hatte der Angeklagte darauf folgenden Satz geschrieben: „Es tut mir leid.“

Die Richter verurteilten den Mann wegen Mordes zu 13 Jahren Haft. Eine lebenslange Haftstrafe konnten sie deshalb nicht verhängen, weil der Angeklagte wegen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig war.

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Gleichzeitig ordnete das Schwurgericht die zeitlich unbefristete Unterbringung des 28-Jährigen in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Diese wird sofort umgesetzt. Das bedeutet: Die Haftstrafe steht sozusagen nur auf dem Papier. Der Mann kann erst wieder auf Freilassung hoffen, wenn er für ungefährlich eingestuft wird. Selbst, wenn das länger dauert als 13 Jahre.

Ob er gegen das Urteil Revision einlegen wird, ist nach Angaben von Verteidiger Dennis Kocker noch nicht entschieden. „Wir werden das genau prüfen“, sagte der Anwalt am Mittwoch.

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