Mietwagenfirmen drängen oft zu „Doppelversicherung“

Urlauber buchen den Mietwagen meist schon im Voraus. Doch bei der Abholung kommt es dann zu einer bösen Überraschung: Kunden sollen plötzlich für weitere Versicherungen zahlen. Wie Verbraucher sich davor schützen:

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Mainz

, 02.07.2018, 12:44 Uhr / Lesedauer: 1 min
Am Schalter der Autovermietung im Urlaubsland werden Kunden häufig zusätzliche Policen angedreht. Foto: Jens Kalaene

Am Schalter der Autovermietung im Urlaubsland werden Kunden häufig zusätzliche Policen angedreht. Foto: Jens Kalaene

Mietwagen-Urlauber sollten ihr Leihauto richtig, aber nicht doppelt versichern. Oft würden Kunden am Schalter im Urlaubsland Policen angedreht, die sie längst haben oder gar nicht brauchen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Teils werde behauptet, der bestehende Schutz sei ungültig. Ohne eine weitere Versicherung wird das Auto manchmal nicht herausgegeben. In diesem Fall zahlen Urlauber am besten nur unter Vorbehalt und fordern das Geld nach der Rückkehr vom Vermieter zurück.

Generell sollte die Versicherung eine Haftpflichtsumme von mindestens 20 Millionen Euro und einen Vollkaskoschutz enthalten, raten die Verbraucherschützer. Oft werde jedoch ein hoher Selbstbehalt von 1900 Euro und mehr verlangt. Dieser könne durch eine Rückversicherung abgesichert werden, die oft bei Abschluss des Mietvertrags automatisch angeboten wird.

Auch ein separater Vertrag mit einem anderen Versicherer ist möglich. Die Gesellschaft sollte dann in Deutschland niedergelassen sein. Was günstiger ist, müssen Verbraucher durchrechnen.