Der angeklagte Ex-Mitarbeiter einer Bochumer Steuerberatergesellschaft und sein Verteidiger Otto Wächter (links) kurz vor Prozessbeginn.

Der angeklagte Ex-Mitarbeiter einer Bochumer Steuerberatergesellschaft und sein Verteidiger Otto Wächter (links) kurz vor Prozessbeginn. © Werner von Braunschweig

Mann aus Herne wollte mit Prostituierten abkassieren - Schwindel flog erst am Ende auf

rnLandgericht Bochum

Ein Mann (47) aus Herne wollte offenbar mit Prostituierten im großen Stil abkassieren. Der Betrug um Corona-Soforthilfen flog allerdings am Ende auf.

Bochum

, 03.08.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Weil er in der Anfangsphase der Corona-Krise versucht haben soll, für 39 Prostituierte zu Unrecht NRW-Soforthilfe einzustreichen, muss sich ein 47-jähriger Mann aus Herne seit Dienstag vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft damals leitender Mitarbeiter einer Steuerberatungsgesellschaft unweit vom Bochumer Rathaus. Wären alle seine „Fake-Anträge“ durchgegangen, wären auf ein dubioses Konto 351.000 Euro ausgezahlt worden – doch der Schwindel war noch rechtzeitig bemerkt worden.

Die Anklage wirft dem Familienvater vor, zwischen dem 30. März und dem 6. April 2020 Soforthilfen für Mandanten seines Arbeitgebers beantragt zu haben, „obwohl ihm bekannt war, dass die Voraussetzungen (...) ersichtlich nicht erfüllt waren“. Die Prostituierten sollen nämlich im fraglichen Zeitraum allesamt „nicht bei einem deutschen Finanzamt angemeldet“ gewesen sein.

Angeklagter ist nicht mehr in der Branche tätig

In den 39 überwiegend gleichlautend übermittelten Online-Formularen hatte der Mitarbeiter für die (namentlich scheinbar überwiegend aus Südosteuropa stammenden) Prostituierten laut Anklage jeweils im Feld für die Steuernummer durchweg lediglich eine sogenannte Meldenummer angegeben. Außerdem war als Dienstleistungsort für die vermeintlich soloselbstständig anschaffenden und durch den Corona-Lockdown finanziell gebeutelten Prostituierten die Bochumer Adresse der Steuerberatungsgesellschaft angegeben.

Als Geschäftskonto (zur Auszahlung) war laut Anklage darüber hinaus jeweils stets das Konto einer fremden GmbH angegeben, auf das die genannten Prostituierten gar keinen Zugriff hatten. All diese Falschangaben wurden beim zuständigen NRW-Wirtschaftsministerium laut Staatsanwaltschaft noch rechtzeitig vor einer Auszahlung erkannt. „Im Falle einer Bewilligung der Soforthilfe wären insgesamt 351.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden“, heißt es in der Anklage.

Angeklagtem droht lange Bewährungsstrafe

Der Angeklagte ist nach Angaben seines Verteidigers inzwischen nicht mehr in der Branche und auch nicht mehr für die Steuerberatungsfirma in der Bochumer City tätig, sondern arbeitet angeblich in der Firma seines Sohnes.

Jetzt lesen

Die Anklage wegen Subventionsbetrugs war ursprünglich beim Amtsgericht erhoben, später jedoch von der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Bochumer Landgericht übernommen worden. Zum Prozessauftakt signalisierten der Angeklagte und sein Verteidiger am Dienstag ein Geständnis. Im Falle einer Verurteilung droht dem 47-Jährigen am Ende voraussichtlich eine Bewährungshaftstrafe von 15 bis zu 21 Monaten.

Jetzt lesen

Schlagworte: