Lotto-Gewinnspiel: Massenhaft betrügerische Mahnbriefe im Umlauf

Betrug

Derzeit sind Mahnbriefe von angeblichen Kanzleien im Umlauf, die Empfänger zu Zahlungen auffordern. Sie beziehen sich auf ein angebliches Lotto-Gewinnspiel. So erkennen Sie den Betrug.

NRW

, 01.09.2022, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Verbraucherzentrale NRW berichtet von "massenhaft betrügerischen Schreiben", die sich aktuell im Umlauf befinden. Dabei verschicken angebliche Anwaltskanzleien Forderungsschreiben, in denen sie Empfänger zu Lastschriftzahlungen mehrerer hundert Euro auffordern. Betroffene hätten sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag von der "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" angemeldet, heißt es dann darin.

Die Verbraucherzentrale klärt auf, dass Verträge mit Lotterien zwar am Telefon abgeschlossen werden können, diese jedoch ohne eine anschließende schriftliche Bestätigung nicht gültig seien. Die Forderung soll demnach keinesfalls bezahlt werden.

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Zu den erfundenen Anwaltskanzleien gehören etwa "Schmidt und Kollegen" aus München und die Inkassounternehmen "EU-Collect AG" aus Hamburg und "Pro Collect AG" aus Köln. Je nach Mahnbescheid fordern sie zwischen 290 und 400 Euro.

Laut der Verbraucherzentrale kann man die Fake-Briefe unter anderem an folgenden Merkmalen erkennen. Der Aufbau sei bei allen Mahnbriefen identisch:

  • Die Überschrift: "Vorgerichtliche Mahnung"
  • Ein beigefügtes Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat, welches jedoch nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden kann.

Weitere Ungereimtheiten und dass es sich bei den Schreiben um Betrug handelt erkenne man daran, dass die Briefe keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthalten. Um schriftlichen Forderungen von Betroffenen aus dem Weg zu gehen, könne zudem an den meisten Adressen der angeblichen Anwaltskanzleien keine Post empfangen werden. Auf den angegebenen Telefonnummern meldet sich nur die Mailbox. Internetseiten oder Mail-Adressen werden gar nicht erst angegeben, erklärt die Verbraucherzentrale.

Mit diesen Konsequenzen drohen die Betrüger

Bei Nichtzahlung drohen die Betrüger mit weiteren Schreckensszenarien. Mit Konsequenzen wie Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung der Bezüge sollen die Empfänger eingeschüchtert werden.

Doch die Verbraucherzentrale gibt Entwarnung und spricht von leeren Drohungen. Eine Pfändung ohne einen rechtskräftigen Titel wie ein Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil sei nicht möglich.

So können sich Verbraucher schützen

Im Zweifel können Verbraucher mögliche Inkassoforderungen mit einem Inkasso-Check kostenlos überprüfen. Generell rät sie Verbrauchern dazu, sich nicht von haltlosen Zahlungsaufforderungen täuschen und von den angeblichen Konsequenzen einschüchtern zu lassen.

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