
Verteidiger Henner Sentner wartete vergebens auf seinen Mandanten. Der wird nun per Haftbefehl gesucht. © Jörn Hartwich
Betrug mit Corona-Soforthilfen: Angeklagter per Haftbefehl gesucht
Prozess
Ein Mann aus Sprockhövel hat Coronahilfen für Selbstständige beantragt, obwohl er bei Rewe gearbeitet hat. Weil er seinem Prozess ferngeblieben ist, wird nun nach ihm gesucht.
Wenn es stimmt, was in der Anklage steht, dann hat ein Mann aus Sprockhövel ordentlich abkassiert. Der 50-Jährige soll immer wieder Corona-Soforthilfen für Selbstständige beantragt haben, die ihm gar nicht zustanden. Angeblicher Schaden: 27.000 Euro. Am Dienstag sollte der Fall eigentlich am Essener Landgericht verhandelt werden. Doch dann kam alles ganz anders.
Als der Prozess am Morgen beginnen sollte, blieb der Platz auf der Anklagebank leer. „Ich bin auch überrascht“, sagte Verteidiger Henner Sentner.
Email an die Richter
Die Richter hatten noch versucht, den 50-Jährigen von der Polizei ins Essener Landgericht bringen zu lassen. Doch der Angeklagte war offenbar nicht zu Hause. Nun wird er per Haftbefehl gesucht.
Wo er sich aufhält, ist völlig unklar. Den Richtern hatte er am Tag vor der Verhandlung eine Email geschrieben. Darin teilte er mit, dass er sich psychisch nicht in der Lage sehe, an der Verhandlung teilzunehmen. Weitere Einzelheiten gab es nicht.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen März 2020 und März 2021 insgesamt zehn Mal für unterschiedliche Firmen Corona-Soforthilfen beantragt zu haben. Dabei handelte es sich laut Anklage um Vertriebs- und IT-Firmen mit Sitz in Sprockhövel und Dorsten.
War der Angeklagte Mitarbeiter im Supermarkt?
Insgesamt soll der 50-Jähige rund 74.000 Euro beantragt haben. Teilweise witterten die Behörden aber offenbar Verdacht. Ein Großteil des Geldes wurde nicht ausgezahlt.
Nach Erkenntnissen der Ermittler war der Angeklagte alles andere als selbstständig. Er soll zur Tatzeit entweder bei Rewe angestellt oder arbeitslos gewesen sein.
Eine seiner Firmen soll ihren Sitz angeblich in Dorsten gehabt haben. In seinem Antrag an die Bezirksregierung Münster soll der 50-Jährige angegeben haben, dass sein Unternehmen dauerhaft am Markt tätig ist. Geglaubt worden war ihm das jedoch nicht. Die beantragten 15.000 Euro wurden nicht ausgezahlt.