Lohnlücke zwischen Frauen und Männern soll kleiner werden

Frauen verdienen in Deutschland weniger als Männer. Ein neues Gesetz soll für mehr Lohngleichheit sorgen. Dafür will der Gesetzgeber nun mehr Transparenz in den Betrieben schaffen.

Berlin (dpa)

31.03.2017, 10:10 Uhr / Lesedauer: 1 min

Um zu prüfen, ob auf der Gehaltsabrechnung die selbe Summe steht wie bei Kollegen mit gleichartiger Tätigkeit, sollen Mitarbeiter einen Auskunftsanspruch erhalten. Foto: Arno Burgi/dpa

Um zu prüfen, ob auf der Gehaltsabrechnung die selbe Summe steht wie bei Kollegen mit gleichartiger Tätigkeit, sollen Mitarbeiter einen Auskunftsanspruch erhalten. Foto: Arno Burgi/dpa

Nach monatelangem Tauziehen in der Koalition hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringern soll.

Kern der Neuregelung, die nun beschlossen wurde, ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs : In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.

Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind gut 18 000 Firmen. Etwa 4000 Unternehmen mit über 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen pauschal 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlter Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen 5 bis 7 Prozent.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit Kollegen über Gehalt reden ist meist erlaubt Arbeitnehmer dürfen in der Regel mit Kollegen über ihr Gehalt sprechen. Verschwiegenheitsklauseln hierzu sind nur zulässig, wenn ein Arbeitsvertrag individuell ausgehandelt wurde und der Arbeitnehmer dem zustimmt. Unwirksam seien sie dagegen in Formularverträgen, in denen die meisten Inhalte vorgegeben sind, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Denn Arbeitnehmer dürfen gegenüber ihren Kollegen nicht benachteiligt werden. Um eine Benachteiligung bei der Bezahlung herauszufinden, bleibe nur, sich mit Kollegen auszutauschen.