Das Land hat klargestellt, dass auch in Nordrhein-Westfalen Angaben zum Impfstatus der hospitalisierten Covid-19-Patienten erhoben werden, allerdings geschehe das nicht auf allen Meldewegen.

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Land fragt doch den Impfstatus von Corona-Kranken ab – aber nicht auf allen Meldewegen

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Das Gesundheitsministerium hat beteuert, dass man sich an die Vorgaben des Bundes hält und den Impfstatus der hospitalisierten Corona-Kranken abfrage. Das geschehe nur nicht in jedem Fall.

NRW

, 25.09.2021, 16:58 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wir hatten berichtet, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen nicht an eine Bundesverordnung halte und den Impfstatus der in einer Klinik liegenden Covid-19-Patientinnen und Patienten nicht abfrage. Diese Nachricht hat das Gesundheitsministerium aufgeschreckt. Man halte sich sehr wohl an die Vorgaben des Bundes, teilte das Ministerium unserer Redaktion mit. Allerdings erfolge die Abfrage des Impfstatus nicht auf allen Meldewegen.

Die Antwort des Landes

In einer Antwort auf eine Anfrage unserer Redaktion hatte das Land erklärt: „Vor dem Hintergrund des bereits großen Umfangs der durch die Krankenhäuser zu übermittelnden Daten wird von einer noch detailgenaueren Meldung mit ergänzenden Informationen zu Impfstatus, Wohnort etc. abgesehen.“ Diese Begründung hatte sich aber, so stellte das Gesundheitsministerium jetzt klar, lediglich auf Meldungen der Kliniken an das landeseigene Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) bezogen.

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Das aber sei nur einer der drei Meldewege, den die Krankenhäuser täglich bedienen müssten, erläuterte das Gesundheitsministerium. Die drei Wege hätten unterschiedliche Zielrichtungen, weshalb unterschiedliche Daten abgefragt würden.

Im IG NRW müssten täglich Angaben zu verfügbaren Betten und Anzahl der Patienten und Patientinnen erfolgen. Bei diesem Meldeweg verzichte man auf eine Abfrage des Impfstatus, da diese Angabe von den Krankenhäusern nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG), dem zweiten Meldeweg, sowie gegenüber dem DIVI Intensivregister als drittem Meldeweg zu erfolgen habe.

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Die Meldungen nach Infektionsschutzgesetz, so erläutert ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums, hätten unter anderem das Ziel, die Schwere von Krankheitsverläufen, auch in Abhängigkeit vom Impfstatus, möglichen Impfdurchbrüchen etc. darzustellen. Diese Meldepflicht setze nicht erst im stationären Bereich an, sondern sie gelte auch für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Angaben nicht alle bei der ersten Meldung vollständig

Der Meldeweg nach dem IFSG seien, so das Land, ergänzende ambulante und stationäre Meldungen der Krankenhäuser, die personenscharf zu erfolgen hätten. Diese Daten würden durch die Gesundheitsämter zusammengefügt.

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Dass trotz dieses dreifachen Meldewegs Stand heute unter anderem nicht tagesaktuell bekannt ist, wie viele der hospitalisierten Covid-Patientinnen und Patienten tatsächlich geimpft sind, liege „in der Natur der Sache, dass diese Angaben nicht in jedem Einzelfall vollständig bereits mit der ersten Meldung bekannt sind und übermittelt werden können.“ Bundesweit sei daher auch der Hospitalisierungsstatus für eine nennenswerte Zahl von Fällen nicht bekannt.

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