Ohne PCR-Test sollten freiwillig ungeimpfte Menschen nicht mehr zum Friseur gehen dürfen

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Ohne PCR-Test sollten freiwillig ungeimpfte Menschen nicht mehr zum Friseur gehen dürfen

rnMeinung

Gewerkschafter sind sauer, Sozialverbände ebenso. Ungeimpften in Quarantäne den Lohn streichen? Das geht gar nicht, sagen sie. Doch, sagt unser Autor und meint: Da muss noch mehr kommen.

NRW

, 23.09.2021, 12:06 Uhr / Lesedauer: 3 min

Das Aufheulen und Gezeter war vorherzusehen. Dass Ungeimpften, die wegen eines Corona-Verdachts in Quarantäne müssen, der Lohn gestrichen wird, ist unpopulär. So eine Entscheidung löst natürlich Widerstand aus. Trotzdem ist sie absolut richtig, längst überfällig und weitere Maßnahmen müssten folgen.

Dabei müssen wir gleich am Anfang ein, zwei Dinge klarstellen. Es geht nicht darum, erkrankten Menschen die Lohnfortzahlung zu streichen. Auch Ungeimpfte, die sich mit dem Coronavirus quasi selbstverschuldet infiziert haben, bekommen weiter ihren Lohn oder ihr Gehalt, wenn sie erkranken. Ihre Krankenkasse bezahlt ihnen weiter ihre bestmögliche medizinische Versorgung.

Absurde Vergleiche und ein riesiger Unterschied

Darum geht es also definitiv nicht. Deshalb sind Vergleiche, wie ich sie in den vergangenen Tagen gehört habe, dass etwa Raucher und Alkoholiker, die erkranken, ja auch weiter Lohn bekommen, absolut unangebracht. Auch wenn sie selbst für ihre Krankheit verantwortlich sind, sind sie krank. Ihre Behandlung wird zurecht von der Kasse bezahlt, weil sie krank sind. Aber sie sind eben nicht in Quarantäne. Und das ist ein riesiger Unterschied.

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Zweitens wird argumentiert, die Neuregelung sei eine „Impfpflicht“ durch die Hintertür. Das mag man so sehen, gleichwohl stimmt es nicht. Niemand muss sich impfen lassen, aber im Falle eines Falles muss er die Konsequenzen seines Handels tragen, wenn er es nicht tut. Das ist wie überall im Leben.

In unserem Land ist auch niemand verpflichtet, auf dem Fahrrad einen Sturzhelm zu tragen. Im Zweifelsfall verletzt er sich halt schwer. Niemand muss eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn er dann in einem Museum aus Versehen eine teure chinesische Vase vom Sockel kippt, muss er halt selbst zahlen.

Bei der Diskussion um Ungeimpfte geht es nicht nur um sie selbst

All diese Beispiele, egal ob Raucher, Säufer, Fahrradhelm oder Haftpflicht treffen zu und tun es gleichzeitig doch nicht, denn zum Thema Corona-Impfung gibt es einen entscheiden Unterschied: Hier geht es nicht nur um mich selbst, sondern auch um alle anderen und das gleich in doppelter Weise. Zum einen gefährde ich als Ungeimpfter, der sich impfen lassen könnte, auch alle anderen Menschen um mich herum, vor allem aber die, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Kinder unter 12, Menschen in einer Krebstherapie oder auch Organtransplantierte.

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Zum anderen stellt sich die Frage: Warum sollen alle Geimpften die Lohnersatzkosten für jemanden bezahlen, der sich impfen lassen könnte, es aber nicht tut? Ich sehe keinen einzigen Grund dafür. Wer sich unsolidarisch verhält, kann nicht für sich selbst die Solidarität aller anderen einfordern, wenn es ums Geld geht.

Welche Maßnahmen sonst noch möglich wären

Daher ist es völlig berechtigt, wenn bei einer Corona-Quarantäne die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte eingestellt wird. Dass Ungeimpfte – bis auf wenige Ausnahmen – ihre Tests ab 11. Oktober selbst bezahlen müssen, ist ebenso richtig. Aber ich könnte mir sehr gut noch weitere Schritte vorstellen.

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Da wäre beispielsweise die vor wenigen Tagen in Frankreich in Kraft getretene Regelung, die ich auch in Deutschland begrüßen würde. Danach werden Ungeimpfte im Pflegebereich vom Dienst freigestellt und die Gehaltszahlung wird eingestellt. Ähnliche Regelungen gibt es übrigens schon länger in Griechenland und Italien. Ich halte es für geradezu absurd, dass Pflegende, die sich ja um kranke und damit besonders gefährdete Menschen kümmern, ausgerechnet die ihnen anvertrauten Menschen einer besonderen Gefährdung aussetzen, indem sie sich selbst nicht impfen lassen.

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Ich könnte mir auch sehr gut vorstellen, dass man bei der Testpflicht für Ungeimpfte noch einmal nachschärft. So ist bekannt, dass vor allem die Antigen-Schnelltests nicht so sicher sind wie ein PCR-Test. Daher hielte ich es für richtig, wenn überall da, wo ein negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden muss, dieser nicht älter als 24 Stunden sein darf. Bisher gelten hier 48 Stunden.

Außerdem wäre es angebracht, darüber nachzudenken, in weiteren Bereichen einen sicheren, aber auch sehr teuren PCR-Test für Ungeimpfte zu verlangen. Bisher ist das nur in wenigen Bereichen – etwa Discos, Clubs, Bordelle, Tanzveranstaltunen etc. – verpflichtend. Ich denke, auch für körpernahe Dienstleistungen wie den Besuch beim Friseur, im Kosmetik- und Nagelstudie oder auch in Piercing- oder Tattoo-Studio sollte Ungeimpften, die sich impfen lassen könnten, es aber nicht tun, der Zutritt nur mit einem negativen PCR-Test erlaubt sein.

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