Seit mehr als acht Monaten sind alle Heizkörper in der Wohnung von (v.l.) Mara (5), Fabian (8) und Alexander Peters eiskalt.

© Daniel Maiß

Kühlschrank-Wohnung der Familie Peters: Jetzt schalten sich die Behörden ein

rnWohnen ohne Heizung

Seit Monaten hat Familie Peters in ihrer Wohnung in Herten-Süd keine funktionierende Heizung. Durch unsere Berichterstattung sind Behörden aufmerksam geworden. Der Vermieter gerät ins Visier.

Herten-Süd

, 08.02.2022, 08:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wie berichtet, lebt Alexander Peters mit seinen Kindern Mara (5) und Fabian (8) seit Monaten in einer 70-Quadratmeter-Wohnung ohne funktionierende Heizkörper. Die Familie trägt dicke Jacken und Pullis. Nachts brauchen Mara und Fabian mehrere Decken, um die teils frostigen Temperaturen aushalten zu können.

Auch bei Oma Hildegard sind die Heizkörper seit November 2021 eiskalt. Sie wohnt in der Nachbarwohnung und leidet an COPD, einer chronischen Lungenerkrankung. Trotz mehrmaliger Nachfrage hat der Vermieter bisher an dem Zustand nichts geändert. Daher hat die Familie einen Anwalt eingeschaltet, der zu einer Mietminderung geraten hat.

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„Ich habe den Zeitungsartikel gelesen. Nach dem, was dort beschrieben war, mussten wir uns dort möglichst sofort ein Bild von der Situation machen. Denn wir vermuteten, dass dort unter anderem gegen das Wohnraumstärkungsgesetz des Landes NRW verstoßen wird“, erklärt Bauordnungsamtsleiter Marcus Frank.

Im Gesetzestext heißt es in Paragraf 6: „Der Gebrauch zu Wohnzwecken ist insbesondere dann erheblich beeinträchtigt, wenn (...) Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre Verbindungen mit den Schornsteinen sich nicht ordnungsgemäß benutzen lassen.“

Anhörung: Vermieter wird aufgefordert, sich zu äußern

Um solchen möglichen Missständen auf den Grund zu gehen, schickte Marcus Frank noch am Freitag (4.2.) einen Mitarbeiter los. „Es war ja offensichtlich, dass dort Mindestanforderungen nicht gegeben waren, die das Gesetz einfordert.“

Laut Wohnraumstärkungsgesetz NRW ist eine funktionierende Heizung eine Mindestanforderung. Die Heizkörper in der Wohnung der Familie Peters sind seit Monaten kalt.

Laut Wohnraumstärkungsgesetz NRW ist eine funktionierende Heizung eine Mindestanforderung. Die Heizkörper in der Wohnung der Familie Peters sind seit Monaten kalt. © Daniel Maiß

Der Mitarbeiter des Bauordnungsamtes stellte vor Ort genau diese Verstöße fest, sodass bereits jetzt ein Schreiben auf dem Weg zum Vermieter ist. „Zunächst einmal fordern wir ihn auf, sich zu dem Sachverhalt zu äußern“, erklärt Marcus Frank. Rein formal handelt es sich dabei um eine Anhörung.

14 Tage hat der Vermieter nun Zeit, Stellung zu nehmen. Ob nun schriftlich, telefonisch oder persönlich, ist ihm selbst überlassen.

„Zwangsgeld“ bis zu 100.000 Euro möglich

Tut er das nicht, droht ihm vonseiten der Stadt eine sogenannte Ordnungsverfügung. Darin wird er dann aufgefordert, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen die Heizung wieder in einen funktionierenden Zustand zu versetzen. Geschieht das ebenfalls nicht, ist ein „Zwangsgeld“ fällig. Das beträgt mindestens 10.000 und maximal 100.000 Euro.

Die baulichen Mängel sind das eine. Dass dort auch eine komplette Familie in unzumutbaren Umständen leben muss, ist der Bauordnung aber natürlich auch nicht verborgen geblieben. „Wir sind da innerhalb der Stadtverwaltung gut vernetzt“, erklärt Marcus Frank. „Natürlich werden solche Missstände auch an andere Fachbereiche innerhalb der Verwaltung weitergegeben.“

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