Keine Welterbe? Zeche Zollern in Dortmund.

© Baoquan Song/Stiftung

Krach um Welterbe-Bewerbung des Ruhrgebietes: Jetzt im Landtag

rnNach Scheitern

Die Ablehnung der Welterbe-Bewerbung des Ruhrgebietes zieht Kreise. Die SPD stellt eine Anfrage im Landtag. In Rheinland-Pfalz gibt es personelle Folgen.

Dortmund

, 11.09.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Unser Artikel „War die Jury befangen?“ über die gescheiterte Welterbe-Bewerbung der „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ hat wohl einen Nerv getroffen (in unserer Print-Ausgabe am 28. August erschienen). So hat sich das Land Rheinland-Pfalz Anfang September von Mitgliedern seines Beirates getrennt, der für die dortigen Welterbe-Bewerbungen zuständig ist.

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Der Grund: Die Wissenschaftler wirken auch an Bewerbungen in anderen Bundesländern mit. Exakt dieses Problem gibt es auch in NRW.

In Rheinland-Pfalz wird der Beirat umbesetzt

Die Stiftung Industriedenkmalpflege mit Sitz in Dortmund bestätigte diesen Vorgang auf Anfrage dieser Zeitung. Schriftlich hieß es: „So teilt das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit, dass ihm das Vertrauen der BewerberInnen und der Öffentlichkeit ein so großes Anliegen ist, dass es leider keine andere Möglichkeit sieht, als die Zusammensetzung des Beirates zu ändern und sich u.a. bei Frau Dr. Rudolff zu bedanken, das Ministerium bei dem Prozess zu unterstützen.“ Es gehe um die Besorgnis der Befangenheit, nicht um einen Vorwurf. Man wolle nicht den „Hauch eines Anscheins“ erwecken.

Michael Hübner hat eine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung NRW gestellt.

Michael Hübner hat eine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung NRW gestellt. © Martin Steffen

Zurück nach NRW: Die SPD-Fraktion im Landtag hat am 8. September eine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung gestellt. Sie lautet „Steht die Landesregierung hinter der industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet?“ Der Abgeordnete Michael Hübner aus dem Wahlkreis Recklinghausen III betont, dass ein breites Bündnis aus regionalen Akteuren hinter der Bewerbung stehe. Dabei weist er auf einen Widerspruch hin.

Schon im Mai wurde eine Befangenheit der Jury befürchtet

So hatte der Deutsche Bundestag am 24. Juni den Antrag der Koalitionsparteien CDU und SPD unter dem Titel „Industriekultur in Deutschland gezielt fördern“ mit überwältigender Mehrheit von SPD/ CDU/ Die Linke/ Die Grünen angenommen. Hübner fragt nun, warum sich die Landesregierung gegen einen Beschluss der eigenen Partei (CDU) stellt.

Die Stiftung Industriedenkmalpflege hat außerdem unseren ersten Bericht nun bestätigt. Sie habe sich schon am 17. Mai an das NRW-Heimatministerium gewandt und eine Befangenheit der Jury befürchtet.

Tätigkeit eines Beirats-Mitgliedes in Rheinland-Pfalz war früh bekannt

Der Brief lautete: „Unmittelbar nach Bekanntgabe der Zusammensetzung der NRW-Jury am 28.2.21 hatten wir bereits in einem Telefonat mit Ihnen darauf aufmerksam gemacht, dass Herr Prof. Dr. Helmuth Albrecht als beratender Gutachter der Bewerbung Sayner Hütte für das Bundesland Rheinland-Pfalz tätig ist. Auch zum Schutze einzelner Jury-Mitglieder sollte ausreichend geprüft werden, ob nicht noch weitere Mitglieder der Jury in die Erarbeitung von Bewerbungen und Juryverfahren in anderen Bundesländern eingebunden sind und sich daraus eine Befangenheit herleiten würde.“

Industriedenkmalstiftung antwortete nicht auf das Schreiben des Ministeriums

Das Ministerium hatte damals am 25. Mai geantwortet: „Die Tatsache, dass Jurymitglieder auch an anderer Stelle beratend, begutachtend oder in Auswahlgremium anderer Bundesländer tätig sind, ist (...) keinesfalls ein Zeichen für eine mögliche Befangenheit. Vielmehr spricht dies für die allseits anerkannte Kompetenz und Unabhängigkeit der Personen.“

Die Industriedenkmalstiftung hatte diese Antwort damals nur zu Kenntnis genommen. Inzwischen fragt sich der Stiftungsvorsitzende Karl Jasper für den Vorstand der Stiftung, ob „die Kenntnisnahme allein nicht zu wenig gewesen ist.“