Kein Mindestlohn für Amateur-Vertragsspieler

Klarstellung der Arbeitsministerin

Die Verunsicherung bei den Amateurvereinen in der Region war groß, doch am Montag sprach die Politik ein Machtwort in Sachen Mindestlohn: Nein, sogenannten Vertragsspielern müssten die 8,50 Euro pro Stunde nicht gezahlt werden - hauptamtlichen Vereinsangestellten hingegen schon.

von Benjamin Legrand, Daniel Otto

Berlin

, 23.02.2015, 15:21 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Fokus standen die sogenannten Vertragsspieler. Spieler also, die weder Profis noch reine Amateure sind. Im Amateurfußball sind solche Verträge recht verbreitet, 8800 gibt es in deutschen Fußball-Klubs. Die Spieler sind dort Arbeitnehmer, in der Regel als Mini-Jobber angemeldet und deshalb theoretisch berechtigt, den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu verdienen. Vertragsspieler gibt es aber auch in anderen Sportarten - auch dort wurde man aufgrund der Einführung des Mindestlohns zum neuen Jahr nervös.

Kein Mindestlohn für Amateur-Vertragsspieler

Am Montag stellte die Politik in Person von Bundesarbeitsarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dann aber in alle Richtungen klar: Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Nahles hatte sich zuvor mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) getroffen. 

DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel fügte hinzu, die Regel, bei einem Minijob gelte der Mindestlohn, "gilt für Vertragsspieler nicht". Solche Verträge sollten die Spieler an den Verein binden und hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun. DOSB-Präsident Alfons Hörmann sagte, die Regelung betreffe auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, die eine geringe Aufwandsentschädigung bekämen. "Für Spieler und die vielen Ehrenamtlichen an der Basis wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt", sagte DFB-Präsident Wolfgang Niersbach.

Hauptamtliche bekommen den Mindestlohn

Anders sieht es zum Beispiel bei hauptamtlichen Vereinsangestellten wie Platzwarten aus. Diese fielen unter die Mindestlohnregelung, so DFB-Schatzmeister Grindel.

Der Justiziar der Vereinigung für Vertragsfußballer (VDV), Frank Rybak, hatte den Vereinen aufgrund der Ungenauigkeit zuletzt geraten, genau Buch zu führen: "Die Spieler sollten für jeden Tag schriftliche Arbeitsaufzeichnungen machen und diese möglichst auch von einem Vorgesetzten – dies könnte beispielsweise der Trainer sein – gegenzeichnen lassen". Sollte ein Club den Mindestlohn nicht in voller Höhe oder verspätet zahlen, hätte sonst eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro gedroht. Diese Angst dürfte mit der Aussage von Nahles nun vom Tisch sein.

Nahles: Keine Korrektur

Die Bundesarbeitsministerin betonte allerdings, dass es sich dabei lediglich um eine Klärung und keine Korrektur ihres Mindestlohngesetzes handele. Die Regelungen seien schon in einem Protokoll des Arbeitsausschusses des Bundestages festgehalten worden. Den Amateurvereinen dürfte das egal sein - solange sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Mit Material von dpa