Kabel-TV: Alt-Mieter müssen nicht doppelt zahlen

Einigung mit Dogewo

Es ist das Ende des Kabel-Streits: Die Dokom hat am Montag die ersten 3000 Mieter der Dogewo an das neue TV-Angebot angeschlossen. Einen Zwangs-Kabelanschluss für Alt-Mieter wird es jedoch nicht geben. Darauf einigte sich die Dogewo auf Intervention des Mieterbundes. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

BENNINGHOFEN

, 14.01.2015, 02:54 Uhr / Lesedauer: 2 min
Manfred Höke (81) mit seinem Dogewo-Mietvertrag vor seinem Fernseher. Er hatte sich zuerst über die doppelte Gebühr gewehrt.

Manfred Höke (81) mit seinem Dogewo-Mietvertrag vor seinem Fernseher. Er hatte sich zuerst über die doppelte Gebühr gewehrt.

Mieter

hatte sich heftig gewehrt. Allein im Mehrfamilienhaus des 81-Jährigen stemmte sich ein halbes Dutzend weiterer Altmieter dagegen. Höke sieht Fernsehen über Telekom Entertain und wollte keine doppelten Gebühren zahlen: für Entertain und für einen Kabelanschluss, den er nicht nutzt.

Er hat mehrere Möglichkeiten: Will er den Entertain-Vertrag mit der Telekom nicht verlängern und eines Tages dann doch mehr Programme sehen als die vier, die ihm der Sperrfilter in der Dokom-Verkabelung lässt, könnte er über DVB-T-Antenne knapp 30 Programme empfangen. Dazu Susanne Neuendorf: „Der Mieter zahlt nicht die monatliche Kabelgebühr (10,70 Euro kostet das bei Dokom, Anmerkung der Redaktion), sondern nur einen geringen Jahresbetrag für die Grundversorgung mit Kabel-TV.“

Den Kompromiss habe die Dogewo nur mit Mietern vereinbart, die dem Zwangsanschluss widersprochen haben, so die Expertin des Mieterbundes. Die Dortmunder Wohnungsbaugesellschaft wollte zunächst alle 16.000 Mieter zwangsverpflichten, künftig über das Kabel-Signal der Dokom ihre Fernsehprogramme zu empfangen.

Eine Einzelfallklage auf Feststellung, dass ein Zwangsanschluss bei alten Mietverträgen unzulässig ist, strebt der Mieterbund auf jeden Fall an. Rechtsanwältin Neuendorf betont: „Hinsichtlich der neueren Mietverträge macht Dogewo bislang keine Zugeständnisse. Wir sehen allerdings gerade in der Aussage, einen Sperrfilter setzen zu können, eine Bestätigung unserer Rechtsauffassung, dass die Umstellung auf das Kabelpogramm der Dokom mit Gebührenumlage in der Betriebskostenabrechnung ohne Zustimmung der Mieter nicht zulässig ist.“

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