Insolvenzverfahren für Strauss Innovation eröffnet

Beschäftigte bangen weiter

Die rund 1100 Beschäftigten der insolventen Handelskette Strauss Innovation müssen weiter um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze bangen. Das Amtsgericht Düsseldorf eröffnete am Dienstag das Insolvenzverfahren für die Strauss Verwaltungs GmbH und die Strauss Logistik GmbH, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

DÜSSELDORF

01.09.2015, 14:06 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der Schriftzug Strauss Innovation steht in einem Laden in Düsseldorf auf Etiketten der Modekette.

Der Schriftzug Strauss Innovation steht in einem Laden in Düsseldorf auf Etiketten der Modekette.

Doch blieb zunächst offen, welche Maßnahmen der zum Insolvenzverwalter ernannte Horst Piepenburg nun plant. Gläubiger haben bis zum 30. September Zeit, ihre Forderungen anzumelden.

Zerschlagung befürchtet

Piepenburg hatte bereits vor einigen Tagen in einem Interview mit der „Wirtschaftswoche“ eine Zerschlagung des Unternehmens nicht ausgeschlossen. „Ich suche dringend nach einem Investor für das komplette Unternehmen“, zitierte das Blatt den Rechtsanwalt. Doch müssten auch Teillösungen in Betracht gezogen werden. Denn das Marktumfeld vor allem im wichtigen Textilbereich sei momentan schwierig. Viel Zeit für eine Rettung von Strauss Innovation bleibt nach Einschätzung von Piepenburg nicht. „Ohne Investor können wir das Geschäft bis Weihnachten weiterführen, aber nicht auf Dauer“, zitierte ihn die „Wirtschaftswoche“.

Finanzielle Schieflage

Die in eine finanzielle Schieflage geratene Handelskette mit rund 1100 Beschäftigten und 77 vorwiegend in Nordrhein-Westfalen gelegenen Filialen hatte bereits im Juni einen Insolvenzantrag gestellt. Nach zwei schwachen Monaten im März und April hätten die Mittel für die Finanzierung der Winter-Kollektion nicht mehr ausgereicht, hieß es damals. Nach der Strauss Verwaltungs GmbH und der Strauss Logistik GmbH hat nach Angaben des Gerichtssprechers vor einer Woche auch die Muttergesellschaft Strauss Holding einen Insolvenzantrag gestellt. Hier sei Piepenburg mit einem Sachverständigengutachten beauftragt worden, ob ein Insolvenzgrund vorliege und ausreichend Masse für ein Insolvenzverfahren vorhanden sei. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter sei noch nicht bestellt worden. 

von dpa