Impf-Termine im Überblick – „Booster“-Impfungen jetzt fünf Monate nach der Zweitimpfung am Impfmobil
Kreis Borken
„Booster“-Impfungen können alle Personen bekommen, deren Zweitimpfung fünf Monate oder länger zurückliegt, teilt der Kreis Borkenmit. Die Impfstelle im Vennehof Borken bietet zusätzliche Biontech-Impfungen an.

Impfungen werden am Mobil des Kreises verabreicht (Symbolfoto) © picture alliance/dpa/dpa Pool
„Booster“-Impfungen können alle Personen bekommen, deren Zweitimpfung fünf Monate oder länger zurückliegt. Darauf weist der Kreis Borken in einer Mitteilung hin.
Biontech nur für unter 30-Jährige und Schwangere
Verimpft werde gemäß der Stiko-Empfehlung derzeit der Impfstoff von Moderna, für unter 30-Jährige und Schwangere stehe Biontech zur Verfügung. Impftermine könnten in unterschiedlichen Orten des Kreisgebiets über die chayns-App (Info unter https://corona. chayns.de/) oder beispielsweise über www.corona.drkborken.de gebucht werden, heißt es. Auch kurzfristige Termine seien dort derzeit, insbesondere auch für unter 30-Jährige, verfügbar.
Impfungen ohne Terminreservierung sind über das Impfmobil des Kreises Borken möglich: Ab dieser Woche werden in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zu feststehenden Terminen mehrtägige, an gleichen Orten stattfindende Angebote in dezentralen Impfzentren geschaffen, die von der Bevölkerung dann ergänzend zu den Hausarztpraxen genutzt werden können.
Die Termine des Imfpmobils:
7. bis 9. Dezember, jeweils von 13 bis 19 Uhr, im Rathaus der Stadt Gronau (Eingangsfoyer), Konrad-Adenauer-Straße 1
10. Dezember, von 13 bis 19 Uhr, sowie 11. und 12. Dezember, von 10 bis 16 Uhr in Borken, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1
14. bis 16. Dezember, jeweils von 13 bis 19 Uhr, in Bocholt, ehemaliges Sparkassengebäude, Am Markt 8
17. Dezember, von 13 bis 19 Uhr, sowie, 18. und 19. Dezember, von 10 bis 16 Uhr, in Ahaus, Turnhalle der Irena-Sendler-Gesamtschule, Hof zum Ahaus 6
21. bis 23. Dezember, jeweils von 13 bis 19 Uhr, in Gronau, (Eingangsfoyer), Konrad-Adenauer-Straße 1
28. bis 30. Dezember, jeweils von 13 bis 19 Uhr, in Borken, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1
Impfstelle Vennehof Borken: Vormittags Biontech, nachmittags Moderna
Weiterhin neu ist, dass aufgrund weiterer Impfstoffverfügbarkeit die kommunale Impfstelle der Stadt Borken in dieser Woche von Dienstag bis Donnerstag im Vennehof, 7. bis 9. Dezember, von 8 bis 12.30 Uhr zusätzliche Termine mit demImpfstoff von Biontech anbietet an. Von 16 bis 20 Uhr ist an den Tagen dort weiterhin der Impfstoff von Moderna verfügbar. Beides sind vergleichbare mRNA-Impfstoffe.
Weitere freie Termine im Kreis Borken und Umgebung können online unter www.corona.chayns.de eingesehen und reserviert werden.
Vom 10. bis 12. Dezember bietet das mobile Team der „Koordinierenden Covid-Impfeinheit“ (KoCI) des Kreises Borken in der kommunalen Impfstelle Impfungen ohne Termine an. Die „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ ist am Freitag (10. Dezember) von 13 bis 19 Uhr sowie am Samstag und Sonntag (11. und 12. Dezember) von 10 bis 16 Uhr vor Ort.
Auffrischungsimpfungen sind für alle, deren Zweitimpfung fünf Monate oder länger zurückliegt, möglich. Personen, die zur Grundimmunisierung eine einmalige Impfstoffdosis von Johnson & Johnson erhalten haben, können sich ab vier Wochen nach der Erstimpfung „boostern“ lassen.
Die Stadt Borken bittet Besucherinnen und Besucher der Impfstelle, als besonderen Schutz möglichst FFP2-Masken zu tragen.
Bei speziellen Fragen zum Umgang mit der Terminreservierung über chayns steht montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr die „Impf-Hotline“ der Stadt Borken telefonisch unter 02861/939-888 zur Verfügung.
Impfung in der kommunalen Impfstelle:
Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Erstimpfungen, erforderliche Zweitimpfungen und Auffrischungen (Booster-Impfungen) sind in der kommunalen Impfstelle der Stadt Borken möglich.
Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte beziehungsweise ein Lichtbildausweis. Zudem muss die ausgefüllte Einwilligungserklärung mitgebracht werden. Diese ist unter folgendem Link zu finden: www.borken.de/einwilligungserklaerung.