Immobilienkredit trotz Eltern­zeit: So klappt es mit dem Eigen­heim

Immobilienfinanzierung

Mit dem Nachwuchs kommt oft der Wunsch nach dem Eigenheim. Doch gibt es noch Kredit, wenn ein Partner lediglich Elterngeld bezieht? Das hängt auch von der Bank ab.

von Christoph Scherbaum

, 13.08.2021, 15:19 Uhr / Lesedauer: 3 min
Eltern­geld muss kein Ausschluss­kriterium für eine Bau­finanzierung sein. Dies wird von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt.

Eltern­geld muss kein Ausschluss­kriterium für eine Bau­finanzierung sein. Dies wird von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt. © picture alliance/dpa

Das Timing ist verständlich, aber nicht immer glücklich: Wenn ein Kind unterwegs ist, wächst auch der Wunsch nach mehr Platz. Doch in dieser Zeit sind oft auch die Finanzen etwas unübersichtlich. Das heiß ersehnte Grund­stück oder die große Traum­wohnung mit Garten findet man ausgerechnet dann, wenn die Eltern­zeit das Familien­einkommen drückt. Was für Folgen hat dies aber auf die Finanzierung einer Immobilie – gibt die Bank noch Kredit, wenn Eltern­geld bezogen wird?

Auswahl der Bank kann entscheidend sein

Eltern­geld muss kein Ausschluss­kriterium für eine Bau­finanzierung sein. Dies wird von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt. Es kann durchaus passieren, dass eine Bank den Finanzierungs­antrag ablehnt, weil sie zwei reguläre Gehälter fordert und das Eltern­geld nicht als Einkommen anerkennt. Derweil kann eine andere Bank das anders sehen und das Eltern­geld als Einkommen anerkennen.

Das vorüber­gehend niedrigere Einkommen muss die Hypothek nicht verhindern, sagt Heiko Vollmer vom Finanzierungs­makler Fingenium Private Finance: „Reicht während der Elternzeit ein Einkommen für die Finanzierung nicht aus, ziehen Banken für die Bewertung der Bonität sowohl das Eltern­geld als auch das zukünftige Einkommen des sich in Eltern­zeit befindlichen Elternteils heran.“ Voraussetzung sei aber, dass der Elterngeld­bescheid vorliege – bei dem es aber zu Warte­zeiten von einigen Wochen kommen kann.

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„Ebenso muss eine Mitteilung des Arbeit­gebers über Zeit­punkt und Höhe der weiteren Beschäftigung vorliegen. Sowohl das Eltern­geld als auch das zukünftige Einkommen werden dann in der Regel voll angerechnet“, sagt Vollmer. „Paare sollten zudem den Banken ganz konkret beschreiben, wie es beruflich und finanziell nach der Eltern­zeit weitergeht“, rät zudem Markus Budde vom Finanz­berater Dr. Klein.

Die Option Sonder­tilgungen

Wenn das bevorzugte Kredit­institut das Eltern­geld bei Vertrags­abschluss dennoch nicht als festes Einkommen zählt, sieht Budde noch eine Alternative. Eine Lösung könnten Sonder­tilgungen sein, durch die das zweite Gehalt trotzdem in die Immobilien­finanzierung einfließt. Dafür muss das Geld allerdings auch beiseite­gelegt werden.

„Statt eine höhere monatliche Rate anzusetzen, zahlen Paare mit Sonder­tilgungen auf einen Schlag größere Summen zurück. Dafür sparen sie das unberücksichtigte Einkommen über einen längeren Zeit­raum an und übermitteln es gesammelt an die Bank“, sagt Budde. Doch aufgepasst: Solche Extra­zahlungen sind bei vielen Banken nur einmal im Jahr kosten­los möglich – bei Vertrags­abschluss sollte man das Thema Sondertilgungs­recht geklärt haben.

Das eigene Budget nicht überschätzen

Die Experten von Immobilien­scout 24 warnen allerdings davor, sich die eigene Finanz­lage schön­zurechnen. Es stelle ein gewisses Risiko dar, die monatlichen Tilgungs­raten während der Eltern­zeit an dem Einkommen zu orientieren, „das zur Verfügung steht, wenn beide Eltern­teile wieder in Vollzeit tätig sind“, so Immobilien­scout 24 auf seiner Ratgeber­seite im Internet.

Auch die Experten von Dr. Klein raten, bei der monatlichen Tilgungs­rate „genug Puffer für Unvorher­gesehenes“ einzuplanen. Als Faust­regel sollte die Tilgung nach Meinung der Experten maximal ein Drittel des aktuellen Netto­einkommens betragen. Markus Budde von Dr. Klein empfiehlt zudem: „Mit flexiblen Vertrags­konditionen, wie zum Beispiel einem Tilgungssatz­wechsel, kann die Bau­finanzierung darauf reagieren, wenn das Leben den Plänen einen Strich durch die Rechnung macht.“

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Finanzierungs­experte Vollmer wiederum warnt: „Ganz wichtig für die jungen Eltern, auch wenn die Bank die Finanzierung übernimmt: Der Zeit­punkt und auch die genaue Höhe des zweiten Einkommens sind graue Theorie.“ Sollte sich zum Beispiel keine vernünftige Lösung für die Kinder­betreuung ergeben, oder ein Eltern­teil möchte freiwillig doch mehr Zeit mit dem Nachwuchs verbringen, entstehe zwangs­läufig eine Lücke im monatlichen Budget, die schnell zur Belastung werden könne. „Die Familie trägt somit ein nicht unerhebliches Planungs­risiko.“

Die Familien­förderung der KfW

Ein wichtiges Thema in Sachen Bau­finanzierung ist generell die Familien­förderung durch die staatliche KfW-Bank. Diese fördert beispiels­weise mit dem „Wohneigentums­programm KfW 124“ den Kauf oder Bau von selbst genutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben zu einem günstigen Zins­satz.

Das Programm ist mit anderen KfW-Förderprodukten kombinierbar. Um weitere Informationen zu Förder­programmen und deren Vergaben zu bekommen, sollte man vor Beginn der Bau­arbeiten oder vor dem Kauf der Immobilie mit einem Finanzierungs­partner gesprochen haben. Die jeweilige Bank ist dann auch für die Beantragung des KfW-Kredits zuständig.

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