Homeoffice-Pflicht bei steigenden Energiekosten: Was Verbraucher wissen müssen

Gaskrise

Die Bundesregierung plant für den Corona-Herbst erneut eine Homeoffice-Pflicht. Arbeitnehmer fürchten, angesichts der hohen Energiekosten dadurch am Ende draufzuzahlen. Wie ist die Rechtslage?

NRW

28.08.2022, 14:25 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit der Corona-Pandemie hat sich in vielen Unternehmen die Arbeit im Homeoffice etabliert. 24,8 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland waren laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 zumindest gelegentlich im Homeoffice. Für 10 der Berufstätigen waren die eigenen vier Wände sogar an jedem Arbeitstag das Büro. Der Anteil hat sich im Vergleich zu 2019 fast verdoppelt. Ende März 2022 ist die Homeoffice-Pflicht offiziell ausgelaufen, manche Arbeitgeber bieten aber mittlerweile dauerhaft Hybrid-Modelle an.

Angesichts der mutmaßlich steigenden Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter plant Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun aber die Rückkehr zu einer „Homeoffice-Pflicht“ für Arbeitnehmer.

Nach einem Referentenentwurf des Arbeitsressorts sollen Arbeitgeber wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten, sofern es betrieblich möglich ist.

Wer im Homeoffice arbeitet, hat grundsätzlich höhere Nebenkosten

Doch im Vergleich zum letzten Winter hat sich eines geändert: Die Energiepreise sind so hoch, dass für viele Arbeitnehmer die Alternative Home Office zu einem kostspieligen Unterfangen werden könnte. Wer zuhause arbeitet, hat nämlich grundsätzlich höhere Nebenkosten. Er verbraucht mehr Strom, mehr Heizenergie, schaltet den Herd an, um sich etwas in der Mittagspause zu kochen, nutzt das private Wlan.

Laut einer Erhebung, die das Vergleichsportal Verivox vor zwei Jahren durchführte, kann die Energierechnung insgesamt um 250 Euro pro Jahr steigen - und da sind die gestiegenen Energiekosten 2022 noch nicht mit einberechnet. Diese Zusatzkosten sollte der Arbeitnehmer bezahlen - einige Firmen bezahlen ihren Mitarbeitern auch eine sogenannte Homeoffice-Pauschale. Pauschale deshalb, weil die Trennung zwischen Privat und Beruf schwierig ist.

Homeoffice-Arbeitsplatz von der Steuer absetzen

In den vergangenen zwei Pandemie-Jahren war es möglich, das Homeoffice von der Steuer abzusetzen. Jeder Arbeitnehmer im Homeoffice konnte eine Pauschale von fünf Euro pro Tag für maximal 120 Tage jeweils in 2020 und 2021 absetzen.

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu Werbungskosten, die Arbeitnehmer bis zu 1.000 Euro anrechnen können. Ein Nachweis über die Arbeit im Homeoffice ist nicht zwingend erforderlich.

Im Juli hatte bereits Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagen, angesichts des erwarteten Gasmangels im Winter Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken, um die Büros weniger bis gar nicht zu beheizen.

Nicht wenige Arbeitnehmer befürchten nun durch die angekündigte Homeoffice-Rückkehr im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung finanzielle Nachteile.

Doch was heißt Homeoffice-Pflicht überhaupt? Bin ich gezwungen, im Homeoffice zu arbeiten? Nein, sagen Rechtsexperten. Der Arbeitgeber müsse grundsätzlich einen Arbeitsplatz bereitstellen. Er könne den Arbeitnehmer nicht einseitig zum Homeoffice verpflichten. Dieser müsse zustimmen. Die Homeoffice-Pflicht ist daher im Grundsatz ein Recht auf Homeoffice, das im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie installiert wurde. Betriebliche Gründe dürfen dem jedoch nicht entgegenstehen. In der IT-Branche gibt es zum Beispiel viel mehr Mitarbeiter im Homeoffice als zum Beispiel im Pflegebereich.

Nicht jeder hat die Räumlichkeiten für Homeoffice

Grundsätzlich gilt also, wer ins Büro kommen möchte, kann kommen. Nicht jeder hat zudem die Möglichkeit, von zuhause zu arbeiten, sei es aus Platzmangel oder aus anderen Gründen.

Ob es sich in einem auf maximal 19 Grad beheizten Büro angenehm arbeiten lässt, ist allerdings eine andere Frage. Und der Arbeitnehmer spart, wenn er ins Homeoffice wechselt, die Fahrtkosten ins Büro.

dpa/bär