So sollen Firmen, Behörden und Privatleute ab heute Gas sparen

Energiekrise

Ab heute treten neue Auflagen zum Energiesparen in Kraft. Was gilt in öffentlichen Gebäuden, was bei der Arbeit und was im privaten Raum? Ein Überblick.

Berlin

01.09.2022, 10:47 Uhr / Lesedauer: 3 min

Ein Fünftel an Gas soll Deutschland nach dem Willen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bis März einsparen - verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre. Fünf bis acht Prozent sind nach jüngsten Angaben seines Hauses schon geschafft.

Zum Sparziel beitragen sollen zwei neue Verordnungen, die das Kabinett am Mittwoch in Berlin abgesegnet hat. Damit könne der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden, sagte Habeck. Man könne sich aber nun nicht zurücklehnen. „Wir haben noch einen langen Weg vor uns.“

Energiesparmaßnahmen sind bereits beschlossene Sache

Mit dem Kabinettsvotum ist das erste Bündel an Maßnahmen beschlossene Sache, Bundestag oder Bundesrat müssen nicht zustimmen. Erste Vorgaben treten am 1. September in Kraft und sollen den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Ende Februar, drücken. Die Verordnungen sollen laut Ministerium eine weitere Säule bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung.

Das Ziel: eine Gasnotfall-Situation in diesem und im nächsten Winter soll vermieden werden. Mit den Maßnahmen der Verordnungen könnten in den kommenden beiden Jahren Energiekosteneinsparungen bei privaten Haushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand in Höhe von 10,8 Milliarden Euro bewirkt werden.

Für öffentliche Gebäude soll Folgendes gelten:

  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
  • Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
  • Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten

Für Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft ist vorgesehen:

Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen - es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung

Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe soll gelten:

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
  • Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren - über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
  • Beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet - wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen.

Das zweite Maßnahmenbündel zielt auf Einsparungen für die kommenden beiden Jahre ab und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude. Folgendes soll gelten:

Diese Energiespar-Regeln gelten für Firmen und Behörden:

  • Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen werden dann Pflicht. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.
  • Auch der so genannte hydraulische Abgleich kann Heizungen effizienter machen, indem das Wasser optimal verteilt wird. Er wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend, falls er bislang nicht gemacht wurde.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden, weil sie laut Ministerium Energiefresser sind.

Für Unternehmen sieht die zweite Verordnung außerdem vor:

Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr werden zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet - falls sie bereits ein Energieaudit gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.

Das gilt in Sachen Energiesparen für die Bahn

Energietransporte etwa zur Versorgung von Kohlekraftwerken sollen - falls nötig - vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. „Im Zweifel kann das auch bedeuten, dass Personenzüge warten müssen“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Angesichts der starken Drosselung russischer Gaslieferungen sollen zunehmend Kohlekraftwerke aus der Reserve zur Stromversorgung wieder ans Netz gehen.

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