Hogesa darf nicht in Kölner Stadtzentrum demonstrieren

Polizei sieht sich gut vorbereitet

Die für Sonntag geplante „Hogesa“-Kundgebung darf nicht am Kölner Hauptbahnhof, sondern nur im rechtsrheinischen Deutz stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Samstag die Beschwerde des Anmelders der Versammlung zurück. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, sagte eine OVG-Sprecherin.

MÜNSTER

24.10.2015, 14:10 Uhr / Lesedauer: 2 min
Demo in Köln vor einem Jahr: Nach den schweren Krawallen bei einer Kundgebung von Hooligans und Rechtsextremisten rechnet die Polizei auch bei der Neuauflage mit Ausschreitungen. Foto: Caroline Seidel/Archiv

Demo in Köln vor einem Jahr: Nach den schweren Krawallen bei einer Kundgebung von Hooligans und Rechtsextremisten rechnet die Polizei auch bei der Neuauflage mit Ausschreitungen. Foto: Caroline Seidel/Archiv

Die Polizei sieht sich indes für die Kundgebung der "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) besser aufgestellt als vor einem Jahr, wie der Chef der Gewerkschaft der Polizei in NRW, Arnold Plickert, sagte.

Breslauer Platz kein geeigneter Versammlungsort

Der Anmelder hatte erreichen wollen, dass die Kundgebung wie im vergangenen Jahr unmittelbar neben dem Kölner Hauptbahnhof stattfinden darf. Der Breslauer Platz komme nicht als geeigneter Versammlungsort für die Veranstaltung der Gruppe in Betracht, urteilten die Richter des 15. Senats am OVG Münster und folgten damit der Einschätzung der Polizei und des Kölner Verwaltungsgerichts. Der Platz reiche nicht aus, um einen gefahrlosen Ablauf der Versammlung dort zu gewährleisten.

Der Veranstalter hatte seinen Antrag gegen die Verlegung nach Deutz damit begründet, dass die Demonstration friedlich verlaufen werde und somit kein Anlass zu einer Verlegung bestehe. Im vergangenen Oktober hatte es bei einer „Hogesa“-Demonstration am Bahnhof Straßenschlachten und Krawalle gegeben.

NRW-Innenminister Jäger: "Hogesa mit Polizei entgegentreten"

NRW-Innenminister Ralf Jäger zeigte sich im Deutschlandfunk entschlossen, "dieser Hogesa sehr wirkungsvoll mit Polizei entgegenzutreten". Der Rechtsstaat könne es sich nicht bieten lassen, dass Kriminelle versuchen, sich die Straße zu eigen zu machen. Zwar sei das Versammlungsrecht in Deutschland ist ein hohes Gut, gab er zu bedenken. "Aber wenn sich Kriminelle zusammenschließen, um eigentlich nur Randale zu veranstalten, dann, finde ich, müssen Gerichte auch ihrer Verantwortung klar sein, dass solche Ausschreitungen dann Folge von solchen Genehmigungen sind."

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Mit rund 3500 Beamten will die Polizei am Sonntag Krawalle verhindern. "Wir werden Unterstützung aus fünf, sechs Bundesländern, von der Bundespolizei bekommen", sagte Plickert im WDR. Vor einem Jahr hätten 4800 "absolut gewaltbereite und alkoholisierte Hooligans" 600 Polizisten gegenübergestanden. "Für morgen sieht das etwas anders aus."

Hooligans ohne Führungsstrukturen

Es sei fraglich, ob tatsächlich wie von den Anmeldern erwartet über 20 000 Teilnehmer kämen, meinte Plickert. Die Hogesa-Organisation habe sich totgelaufen. Die Organisation habe keine Führungsstrukturen ausgebildet. "Die Hooligans lassen sich nicht zusammenfassen - weil der Essener, der Schalker und der Dortmunder, die sind eher verfeindet." Die Anmelder kämen alle aus dem rechten Bereich. "Die versuchen, die neue politische Situation auszunutzen", sagte Plickert.

 

Nach Angaben der Kölner Polizei ist ein 23-jähriger Hooligan am Verwaltungsgericht Köln mit seiner Klage gegen das von der Polizei verhängte Aufenthaltsverbot für die Kundgebung gescheitert. Die Polizei hatte 48 sogenannte Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen. Für die zumeist außerhalb von Köln wohnenden Betroffenen kommt das in etwa einem Verbot gleich, das Stadtgebiet zu betreten. 

Von dpa