Hilfe für Familien: Das steht im Corona-Notpaket des Bundes
Coronavirus
Viele Mütter und Väter stehen wegen Kita- und Schulschließungen im Zuge der Corona-Krise vor Problemen. Die Bundesregierung will auch hier bei Einkommenseinbußen helfen. Details im Überblick.

Eine Familie geht mit einem Kinderwagen auf der verschneiten Thalkirchner Brücke spazieren. © dpa
Das hat es so in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. In einer der schwersten Krisen, die Deutschland erlebt, wird neben der Wirtschaft auch denen massiv geholfen, die sie am Laufen halten: den Arbeitnehmern.
Gerade Eltern, die nun zu Hause ihre Kinder betreuen müssen, da Kitas und Schulen geschlossen sind, aber auch hinzuverdienende Rentner oder Hartz+IV-Empfänger sind auf Hilfen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Diese Maßnahmen wurden am Montag im Kabinett beschlossen – und sollen noch bis zum kommenden Sonntag in Kraft treten:
Lohnersatz bei Schul- und Kita-Schließung
Mütter und Väter sollen gegen „übermäßige Einkommenseinbußen“ bei der Betreuung der eigenen Kinder wegen Schul- oder Kita-Schließung abgesichert werden. Das passiert im Rahmen einer entsprechenden Anpassung des Infektionsschutzgesetzes. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Den Erstattungsantrag müssen Betroffene bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber.
Das wird vorausgesetzt:
- Erwerbstätige betreuen ihre Kinder unter zwölf Jahren, weil dies nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
- Urlaub und Guthaben aus Gleitzeit und Überstunden sind ausgeschöpft.
Kinderzuschlag im Notfall
Wenn Familien aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, können auch sie vom Kinderzuschlag (KiZ) profitieren. Die Bundesregierung will ab April einen sogenannten Notfall-KiZ einführen.
Danach müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, ab April nicht mehr wie sonst üblich das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen. Es reicht dann der letzte Monat vor Antragstellung. Diese Regelung soll zunächst befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Bis zu 185 Euro können Familien mit kleinen Einkommen als monatlichen Kinderzuschlag erhalten – abhängig vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Eine Familie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 1000 Euro kann den KiZ erhalten, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1600 bis 3300 Euro beträgt. Wer Kinderzuschlag erhält, ist von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Hier können Sie checken, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Auch die Beantragung ist online möglich.
Grundsicherung mit vereinfachtem Zugang
Der Zugang zur Grundsicherung soll vereinfacht werden, damit niemand in eine existenzielle Notlage gerät.
- Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes behalten.
- Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Frührentner
Die Zuverdienstgrenzen für Frührentner werden aufgehoben. Wenn sie in der aktuellen Krisenlage helfen wollen, sollen sie im laufenden Jahr bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen dürfen – ohne dass das auf die Altersrente angerechnet wird. Normalerweise liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6300 Euro im Jahr.
Der Artikel "Hilfe für Familien: Das steht im Corona-Notpaket des Bundes" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.