Grundsteuererklärung in NRW - 1,7 Millionen fehlen Das passiert, wenn die Abgabe versäumt wurde

Grundsteuererklärung in NRW: Was diejenigen erwartet, die noch keine Erklärung abgegeben haben
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Drei Wochen nach dem Ende der Abgabefrist fehlen immer noch etwa 1,7 Millionen Grundsteuererklärungen säumiger Immobilieneigentümer bei den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen. Rund fünf Millionen Grundsteuererklärungen seien mit Stand Dienstag bisher eingegangen, sagte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen der Deutschen Presse-Agentur.

Das entspreche 73 Prozent. Aufgrund der Grundsteuerreform müssen nach früheren Angaben der OFD rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen neu bewertet werden.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen. Fristgerecht waren nach damaligen Angaben der OFD rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern in NRW eingegangen. Die Finanzverwaltung des Landes werde Anfang nächster Woche damit beginnen, säumige Eigentümerinnen und Eigentümer an die Abgabe zu erinnern, sagte der OFD-Sprecher zur Frage, wann die angekündigten Erinnerungsschreiben der Finanzämter rausgehen werden. „Ist dies erfolglos, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen“, teilte die Sprecherin des Ministeriums weiter mit.

Fehlende Grundsteuererklärung in NRW: Kein Zwangsgeld

Wegen fehlender oder nicht fristgerecht abgegebener Grundsteuererklärungen drohen säumigen Immobilienbesitzern in Nordrhein-Westfalen keine Zwangsgelder. „Von der rechtlichen Möglichkeit, Zwangsgelder anzudrohen und festzusetzen, wird die Finanzverwaltung keinen Gebrauch machen“, erklärte eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums am Freitag. Auf diese Handhabe der Finanzämter habe Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) in einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages am Vortag hingewiesen.

Rein rechtlich hätte das Land die Möglichkeit, bei verspäteten Abgaben einen Zuschlag und im schlimmsten Fall sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro zu verhängen, wie die „Neue Westfälische“ weiter berichtete. Optendrenk habe im Ausschuss aber erklärt, dass man die Bürger nicht unnötig mit Zwangsmaßnahmen malträtieren wolle.

Wer die Erklärung abgegeben hat, erhält laut OFD vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Erklärungen würden entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt abgearbeitet.

Grundsteuer-Einnahmen finanzieren Schulen und Kindergärten

Der Städte- und Gemeindebundes NRW hatte darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle ist, mit der etwa Schulen und Kindergärten oder Straßen und Spielplätzen finanziert würden. Die Kommunen benötigten bis zum Frühjahr 2024 genügend Daten von den Finanzämtern, um die neue Grundsteuer berechnen zu können.

Von den Immobilienbesitzern, die rasch eine Erklärung abgegeben und bereits einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben, seien viele beunruhigt wegen eines viel höheren Wertes als früher, teilte der Städte- und Gemeindebundes NRW bereits Anfang Februar mit. „Aber diese Zahl allein sagt nichts über die spätere Höhe der Grundsteuer aus“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Christof Sommer. Entscheidend sei die Messzahl und die sei deutlich reduziert worden. Hinzu komme mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune ein weiterer Faktor, der auf einer zuverlässigen Datenbasis erst noch neu berechnet werden müsse. Erst 2025 würden die Grundstücksbesitzer wirklich wissen, was sie dann an Grundsteuer bezahlen müssten.

dpa

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