Jetzt wird es richtig eng: Wer bislang noch nicht seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, muss sich extrem beeilen. Die Frist für die Abgabe endet heute (31. Januar 2023). In NRW fehlen nach Angaben des Finanzministeriums noch Millionen Erklärungen. Es gibt aber Wege, wie man sie noch rechtzeitig einreichen kann.
Grundsteuer: Erst 64 Prozent der Erklärungen abgegeben
6,7 Millionen Grundstücke sowie Betriebe der Forst- und Landwirtschaft in NRW müssen wegen der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Nach Angaben der Oberfinanzdirektion (OfD) in Münster seien bislang (Stand Dienstag) rund 4,5 Millionen Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen eingereicht worden. Das entspricht einem Wert von 66 Prozent. Damit fehlten aber einen Tag vor Ende der Frist noch 2,2 Millionen Erklärungen. Einen Monat zuvor lag die Zahl der eingereichten Grundsteuererklärungen in NRW noch bei etwa 3 Millionen.
Dabei gab es aber zuletzt große Unterschiede zwischen den Einzugsgebieten der einzelnen Finanzämter in NRW: Während die Ämter in Jülich (51,8 Prozent eingegangene Grundsteuererklärungen), Hilden (51,6 Prozent) und Bergheim (51,3 Prozent) ganz vorne lagen (Stand 23. Januar), fanden sich Brilon (40,9 Prozent), Duisburg-Hamborn (37,4 Prozent) und Köln-Mitte (37,1 Prozent) am Ende der Liste wieder. Das ging aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Ralf Witzel (FDP) hervor, aus der die Rheinische Post zitierte.
Ursprünglich sollte die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bereits am 31. Oktober 2022 enden. Weil viele Haus- und Grundstückseigentümer aber Schwierigkeiten mit der Erstellung hatten, hatte das Finanzministerium sie bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Grundsteuer: Keine weitere Fristverlängerung in NRW
Eine weitere Fristverlängerung wird es aber auch angesichts der weiterhin Millionen fehlenden Erklärungen nicht geben. Das sagte ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums der WAZ. Demnach seien die Kommunen für die Neuberechnung der Grundsteuer dringend auf eine pünktliche Abgabe angewiesen. In Bayern wird die Frist dagegen um weitere drei Monate bis Ende April verlängert, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag (31. Januar) sagte.
Wer also die Hoffnung hatte, dass man sich mit der Grundsteuererklärung noch Zeit lassen kann, weil die Frist ohnehin noch einmal ausgeweitet wird, bekommt nun Zeitprobleme. Denn für die gewünschte Online-Abgabe ist eine Selbstidentifikation nötig. Wer aber die dafür erforderlichen Mittel (digitales "Elster"-Zertifikat, PIN des Personalausweises oder Freischaltcode des Finanzamtes) bislang nicht hat, wird sie auch nicht mehr pünktlich bis zum 31. Januar erhalten.
Grundsteuererklärung: So klappt es noch vor dem Ende der Frist
Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die Grundsteuererklärung noch fristgerecht abzugeben, wie die RP berichtet. Für "Härtefälle" ist auch eine Erklärung in Papierform möglich. Die Unterlagen dafür sind beim jeweiligen Finanzamt erhältlich. Darüber hinaus ist die digitale Abgabe auch über bereits bei der Steuersoftware "Elster" registrierte Angehörige möglich. Schafft man das beides nicht, kann man beim Finanzamt auch eine weitere Verlängerung der Frist beantragen. Das ist aber nur mit einer stichhaltigen Begründung möglich.
Und was passiert, wenn man die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig vor dem Ende der Frist einreicht? Dann kann es unter Umständen teuer werden. Die Finanzämter können Verspätungszuschläge oder sogar Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro verhängen. Doch dass es dazu direkt kommt, scheint äußerst unwahrscheinlich. Denn die Finanzbehörden in 14 von 16 Bundesländern (alle bis auf Bayern und Hamburg) gaben bei einer Abfrage des Portals Finanztip an, dass sie zunächst Erinnerungsschreiben verschicken wollen, bevor sie Strafen erheben.
Diesen Weg gehen auch die Finanzämter in NRW, wie ein Sprecher der Oberfinanzdirektion der Deutschen Presse-Agentur sagte. Demnach sollen säumige Immobilienbesitzer, die ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben haben, angeschrieben und auf mögliche Konsequenzen hingewiesen werden. Sollten die Eigentümer die Erklärung auch nach der Verhängung von Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern nicht einreichen, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
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