Insgesamt 22.590 Grundsteuerbescheide hat die Stadtverwaltung seit Ende Januar, Anfang Februar versandt. Mittlerweile sollten alle Schreiben bei Haus- und Wohnungseigentümern in Herten eingetroffen sein. Für manche dürfte der Gang zum Briefkasten mit einem mulmigen Gefühl verbunden gewesen sein. Denn durch die Grundsteuerreform, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, sind Erhöhungen insbesondere für Besitzer von älteren Ein- oder Zweifamilienhäusern vorprogrammiert.
Doch wie die Stadt Herten jetzt auf Nachfrage dieser Zeitung berichtet, hält sich die Zahl der Widersprüche gegen die Bescheide in Grenzen. Bis zum 28. Februar 2025 seien „insgesamt 265 Widersprüche eingegangen“, heißt es aus der Pressestelle im Rathaus. Das ist umgerechnet also ein Anteil von lediglich 1,17 Prozent.

„Der weit überwiegende Anteil der Widersprüche (insgesamt 240) richtet sich gegen den Grundsteuermessbetrag, der als Grundlagenbescheid des Finanzamtes in den vergangenen zwei Jahren an die Steuerpflichtigen versendet wurde“, erklärt Stadt-Sprecherin Corina Plötz.
Die Erfolgschancen sind in diesen Fällen aber denkbar schlecht. In einem ersten Schritt hatte die nordrhein-westfälische Finanzbehörde einen sogenannten Grundsteuerwertbescheid erstellt. Diesen sowie den oben erwähnten Grundsteuermessbetrag hatten Eigentümer in Herten, wie überall in NRW, aber schon vor über einem Jahr – oder gar bereits 2023 – in der Post. Somit sind die jeweiligen Widerspruchsfristen – innerhalb eines Monats nach Erhalt – bereits längst abgelaufen. Es bleibt eigentlich nur noch die nachträgliche Überprüfung der gemachten Grundsteuer-Angaben in der eigenen Steuererklärung.
Grundsteuer-Bescheid genau auf Fehler prüfen
Denn bei diesen Angaben könnten Fehler passiert sein – wie im Fall einer Familie aus der Nachbarstadt Marl, deren versehentlich falschen Angaben im Online-Elster-Formular zu einer viel zu hohen Bemessungsgrundlage ihres Hauses führten. Der Fauxpas fiel zwar rasch auf und wurde vom Finanzamt korrigiert, aber offenbar nicht der Stadt Marl gemeldet, sodass es letztlich doch zu einem fehlerhaften Grundsteuerbescheid zu Ungunsten der Betroffenen kam.
In Herten sind von den 25 Widersprüchen, die sich gegen die von der Stadt veranlasste Grundlage – also inklusive ihres Grundsteuer-Hebesatzes – richten, ebenfalls 15 enthalten, die sich gegen den Grundsteuermessbetrag richten. Zu diesen seien zwischenzeitlich aber aktualisierte Grundlagenbescheide des Finanzamtes an die Steuerpflichtigen ergangen, erläutert Corina Plötz. „Die restlichen Widersprüche richten sich gegen weitere Bestandteile des Grundbesitzabgabenbescheides (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schmutzwasser etc.)“, so die Stadt-Sprecherin.