Satte 528 Seiten stark ist der Entwurf des Hertener Doppelhaushalts 2025/26, der am Mittwoch (4.12.) im Großen Sitzungssaal des Rathauses zur Abstimmung stand. Am Ende gab es zwar mit großer Mehrheit grünes Licht für das von Kämmerer Dr. Oliver Lind eingebrachte Konzept, gleichzeitig aber auch acht Gegenstimmen sowie harte Kritik – speziell von zwei Fraktionen: „Familie plus“ und AfD.
Letztere stieß sich vor allem an den künftigen Gemeindesteuer-Hebesätzen, die in Herten alle gleich bleiben. Bei der auch als „Wohnsteuer“ bezeichneten Grundsteuer B – die neben Hausbesitzern auch Mieter (über die Nebenkostenabrechnung) zahlen müssen – hatte die Stadt bekanntlich auf die Option verzichtet, im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 gesplittete Hebesätze für Wohneigentum und Gewerbeimmobilien einzuführen.
Neue Hebesätze sind auch die alten
Stattdessen verharrt der einheitliche Hebesatz bei 920 Prozent – und damit im obersten Bereich dessen, was nach der alten Grundsteuer-Regelung überhaupt möglich war. Die Kritik von rechts (AfD): Im Vergleich mit anderen Regionen mache die Stadt Herten das Wohnen für ihre Bürger auch in Zukunft überdurchschnittlich teuer. Die Kritik von links (Fraktion „Familie plus“) richtete sich eher gegen das Prinzip eines Doppelhaushalts an sich, weil er weit über die nächste Wahl hinaus Festlegungen trifft und politisches Umsteuern bis 2026 erschwere.
Bei der Grundsteuer A für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleibt im neuen Jahr nun ebenfalls alles beim alten, mit einem Hebesatz von 285 Prozent. Auf die Einführung der neuen Grundsteuer C für unbebaute Flächen, die aber für Wohnbebauung in Frage kämen, will die Stadt Herten vorerst noch verzichten (wir berichteten). Unangetastet lässt sie übrigens auch den Hebesatz bei den Gewerbesteuern: Dieser liegt seit Jahren bei 480 und ist damit – im Gegensatz zur „Wohnsteuer“ – der niedrigste im Kreis Recklinghausen.